Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Bericht der Spitzenverbände der Krankenkassen (GKV) zu den Ausnahmeregelungen von der Zuzahlungspflicht bei Medikamenten und zur Praxisgebühr kritisiert. In seiner Stellungnahme schreibt das Ministerium, eine "inhaltliche Aufbereitung und Bewertung der Thematik" sei nicht gelungen. Das BMG hatte die Kassen 2006 aufgefordert, die Auswirkungen der Befreiungen auf die gewünschten Steuerungswirkungen zu evaluieren und dabei Erfahrungen mit der Bonus-Malus-Regelung für Ärzte einzubeziehen.
Aus dem Bericht ließen sich "weder Schlussfolgerungen über Fehlsteuerungen der Zuzahlungsregelungen ableiten", noch bestätige er "die gegenwärtige Ausgestaltung als einen sachgerechten Ansatz", kritisiert das BMG. Es schlägt daher die Beratung des Berichts im Ausschuss für Gesundheit unter Einbeziehung der Spitzenverbände vor. "Hierbei wäre zu klären, ob ein erneuter Evaluierungsauftrag an den Spitzenverband Bund erteilt werden sollte oder das BMG einen entsprechenden Forschungsauftrag erteilen sollte", heißt es weiter.
Die Kassen hatten nach einer Fristverlängerung ihren Bericht im Januar vorgelegt. Aus dem Papier geht unter anderem hervor, dass im Jahr 2006 Zuzahlungen in Höhe von insgesamt 5,3 Milliarden Euro geleistet worden sind. Dies entspreche einem Betrag in Höhe von 105,73 Euro pro GKV-Mitglied.
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