Angebliche Datenschutzverstöße

BMG: Keine Sonderprüfung von Apotheken-EDV

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Berlin -

Seit 2018 beklagt eine Münchener Apothekerin angebliche Datenschutzmängel in ihrer Apotheken-EDV. Anbieter ADG weist die Vorwürfe zurück. Die Bundestagsabgeordnete Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) hatte sich in der Sache mit einer schriftlichen Frage die Bundesregierung gewandt. Doch im Bundesgesundheitsministerium (BMG) gibt es dazu keine Erkenntnisse. Das Haus von Minister Jens Spahn (CDU) setzt darauf, dass die Apotheken ihre Software im eigenen Interesse sauber halten.

Klein-Schmeink hatte sich bei ihrer Anfrage auf einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung berufen, der Anfang November unter dem wenig zurückhaltenden Titel „Datenmissbrauch in Apotheken: Wie eine Apothekerin einen Skandal im Gesundheitswesen aufdeckte“ erschienen war. Schon ein Jahr zuvor hatte die Süddeutsche Zeitung über den „Verdacht auf unzulässig gespeicherte Kundendaten in Apotheken“ berichtet.

Die grüne Abgeordnete wollte daher wissen: „Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Datenschutzmängel, die offenbar in einer bestimmten Apothekensoftware auftreten und plant sie vor diesem Hintergrund umfassendere Prüf- und Zertifizierungsverfahren für Software, die in Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken eingesetzt wird oder andere Maßnahmen?“

Für die Regierung antwortete Dr. Thomas Gebhart (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im BMG, die Regierung plane keine zusätzlichen Prüfungen von Software zur Dokumentation der Versorgung der Patienten. „Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker und Krankenhäuser haben ein Interesse an der Nutzung datenschutzkonformer Software im Rahmen der Dokumentation der von ihnen vorgenommenen Versorgung der Patientinnen und Patienten“, ist man im BMG überzeugt.

Angesichts dessen sei es Aufgabe der berufsständischen Organisationen, wie der Ärzte- und Apothekerkammern, der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Apothekerverbände sowie der Krankenhausgesellschaften zu prüfen, wie sie ihre Mitglieder bei der Auswahl datenschutzkonformer Software unterstützen können.

Zu der im FAZ-Artikel beschriebenen Apothekensoftware von ADG liegen der Bundesregierung Gebhart zufolge keine eigenen Erkenntnisse vor. Das Ergebnis der laufenden Prüfung durch die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Bayern und Baden-Württemberg bleibe abzuwarten.

Phoenix-Tochter ADG hatte alle Vorwürfe zurückgewiesen: „Die Warenwirtschaftssysteme der ADG tragen den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung vom 25. Mai 2018 in vollem Umfang Rechnung.“ Das abgestufte, parametrisierbare Speicherungs- und Löschkonzept sei für den Anwender umfassend dokumentiert, damit er die notwendigen Entscheidungen treffen könne.

Das von der Apothekerin eingeschaltete Bayerische Landesdatenschutzamt hat sich laut ADG in der Zwischenzeit einen Überblick über die Arbeitsweise des Warenwirtschaftssystem S3000 verschafft. „Aus unserer Sicht konnten wir vermitteln, dass das Warenwirtschaftssystem allen Bedürfnissen des Datenschutzes Rechnung trägt“, teilt ein Sprecher mit.

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