Versandhandel

BMG: Keine Ausnahme für Holland-Apotheken

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Berlin -

Die Apotheek Nieuweschans muss sich derzeit für Verstöße gegen das deutsche Arzneimittelrecht (AMG) rechtfertigen. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) droht damit, die niederländische Versandapotheke aus dem Register sicherer Anbieter zu streichen. Mittlerweile befasst sich auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit dem Fall. Die Meldung des DIMDI liege im BMG vor und werde nun geprüft, sagte ein Sprecher.

 

Das DIMDI kritisiert neben der Abbildung verschreibungspflichtiger Arzneimittel auf den Internetseiten der Versandapotheke vor allem das „Pillenabo“. Dabei beliefert die Apotheke ein und dasselbe Rezept immer wieder, solange der Kunde dies wünscht. Die Betreiber berufen sich auf niederländisches Recht.

So einfach ist es aus Sicht des BMG aber nicht: Versandapotheken aus Staaten, die auf der Länderliste aufgeführt sind, könnten sich in das DIMDI-Register aufnehmen lassen. Dazu müsse die zuständige nationale Behörde eine Einverständniserklärung übermitteln, hieß es auf Nachfrage. „Diese beinhaltet die Verpflichtung der Versandapotheke, beim Inverkehrbringen von Arzneimitteln an Kunden in Deutschland deutsches Recht zu beachten“, so das BMG.

 

 

Das Problem liegt eher bei der Überwachung: Bei dauerhaften Gesetzesverstößen wird das BMG nach eigenen Angaben zwar in der Regel informiert. Gegebenenfalls würden die Vorkommnisse auch den zuständigen ausländischen Aufsichtsbehörden übermittelt, damit diese der Sache nachgingen. Selbst aktiv werden kann das BMG aber nicht.

Denn für deutsche Apotheken sind die Aufsichtsbehörden in den Bundesländern zuständig. Bei ausländischen Versandapotheken kann jeweils die Landesbehörde gegen Verstöße vorgehen, in deren Gebiet der Kunde beliefert wurde. „Diese kann den Rechtsverstoß wirksam feststellen und die entsprechenden Maßnahmen veranlassen“, so das BMG. Allerdings bedarf es auch hierzu der Amtshilfe der zuständigen ausländischen Behörden. Zumindest in der Vergangenheit war das nach Angaben der Bundesländer eher schwierig.

Wenn die Apotheek Nieuweschans an ihrem Geschäftsmodell festhält, wird das DIMDI ihr das Sicherheitslogo entziehen. Doch die Betreiber der Versandapotheke haben bereits durchblicken lassen, dass sie diese Strafe notfalls in Kauf nehmen würden. Der Eintrag ins Versandapothekenregister ist ohnehin nur für deutsche Apotheken – und bald auch Drogerien – Pflicht. Ausländischen Anbietern steht es frei, sich zu melden.

Die Gewährung von Rx-Boni ist derzeit offenbar kein Grund, von der DIMDI-Liste gestrichen zu werden. Die Behörde will hierzu die mit der AMG-Novelle geplante Klarstellung abwarten. Laut dem Referentenentwurf will die Regierung ausländische Versandapotheken an die deutschen Preisvorschriften binden.

 

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