BGH-Urteil

BMG: Kein Straftatbestand für korrupte Ärzte

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Berlin -

Die Bundesregierung will keinen neuen Straftatbestand für korrupte Kassenärzte schaffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am Freitag entschieden, dass die Mediziner weder als Amtsträger noch als Beauftragter der Kassen arbeiten und sich daher nicht der Korruption strafbar machen. Anschließend waren Forderungen nach einem neuen Straftatbestand laut geworden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält eine Regelung aber für unnötig.

In seinem Urteil hatte der Große Senat des BGH den Gesetzgeber aufgefordert, tätig zu werden: Dieser müsse darüber befinden, „ob die Korruption im Gesundheitswesen strafwürdig ist und durch die Schaffung entsprechender Straftatbestände eine effektive strafrechtliche Ahndung ermöglicht werden soll“.

Das BMG hat diese Forderung nun zurückgewiesen: Weil den Ärzten die Annahme von Geschenken ohnehin schon per Berufsrecht verboten sei, bestehe derzeit kein Handlungsbedarf, so ein Ministeriumssprecher in einem Bericht der Financial Times Deutschland (FTD). Krankenkassen und Ärzte müssten selber tätig werden, um korrupte Mediziner ausfindig zu machen.

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