Im mutmaßlichen Skandal um den Handel mit Rezeptdaten haben sich die Krankenkassen aus Sicht des Bundesversicherungsamts (BVA) nichts zu schulden kommen lassen. Vorbehaltlich der Untersuchungen der Datenschützer könne die Kassenaufsicht „hinsichtlich der Vorwürfe eines Datenmissbrauches durch Apothekenrechenzentren keine Pflichtversäumnisse von zugeordneten Sozialverischerungsträgern feststellen“, teilte die Bundesregierung gegenüber der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (Bündnis 90/Die Grünen) mit.
Die Politikerin hatte sich bei der Regierung schon Mitte Februar nach dem mutmaßlichen Datenskandal bei der Gesellschaft für Datenverarbeitung (GFD) erkundigt. Die Firma hat ihren Sitz im Wahlkreis der Abgeordneten. Laut einem Bericht des Spiegel soll die GFD illegal mit Rezeptdaten aus den Rechenzentren VSA und NARZ gehandelt haben.
Walter-Rosenheimer wollte von der Regierung unter anderem wissen, warum die dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) unterstellte Kassenaufsicht nicht früher über das Thema informiert hatte, obwohl die Problematik laut dem Spiegel bekannt gewesen sein soll. Anfang des Monats hatte die Abgeordnete nachgehakt und eine neue Anfrage an das BMG geschickt.
Das BVA hat dem Ministerium zwischenzeitlich Bericht erstattet. Laut der Antwort von Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Flach (FDP) müssen sich die Kassen nichts vorwerfen lassen: „Insbesondere liegen bis heute in Bezug auf den Sozialdatenschutz keine Anhaltspunkte dafür vor, dass es in diesem Zusammenhang zu einer unbefugten Weitergabe von Versichertendaten oder zu einem Zugriff auf Versichertendaten gekommen ist.“
Für die Kassenaufsicht ist der Fall wegen der vermeintlichen Beteiligung der Firma GfS relevant. Die GfS prüft für viele Kassen die Rezepte, größter Kunde ist die Barmer GEK. Den Vorwürfen zufolge soll GfS personenbezogene Daten von Barmer-Versicherten an die GFD geliefert haben.
Viele neue Erkenntnisse gibt es in der Sache allerdings nicht. Die Datenschützer prüfen die Vorfälle noch: Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht könne aktuell keine weiteren Angaben machen, schreibt Flach an Walter-Rosenheimer. Auch die Bremer Datenschützer wollen das laufende Prüfverfahren nicht durch eine Veröffentlichung des Verfahrensstands gefährden.
Zum Stand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II liegen der Regierung keine „näheren Erkenntnisse“ vor, schreibt Flach. Zuständig sei hier ohnehin die bayerische Landesjustiz, so Flach. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Anfangsverdacht bestätigt. Gegen welche Einzelpersonen ermittelt wird, ist allerdings nicht bekannt.
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