Apothekenhonorar

BMG: Kassenabschlag auf 3,20 Euro?

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Kürzung der Großhandelsrabatte, erhöhter Kassenabschlag - Schwarz-gelb knöpft sich die Apotheken vor: Die Gesundheitsexperten von Union und FDP wollen den Großkundenrabatt der Apotheken gesetzlich festzurren; am Dienstag soll entschieden werden, ob künftig pauschal 2,10 oder 2,30 Euro vom Apothekenhonorar abgezogen werden. Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) gibt es offenbar noch weitreichendere Pläne.

Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC gibt es im Haus von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) Rechenmodelle, wie der durch die Schiedsstelle erstmals für 2009 auf 1,75 Euro gesenkte Abschlag wieder kassiert werden kann. Demnach wird erwogen, den Abschlag für das Jahr 2011 einmalig auf 3,20 Euro zu erhöhen. Alternativ steht eine Anhebung für 2011 und 2012 auf 2,75 Euro zur Diskussion. Auf diese Weise sollen die Mehrkosten der Kassen von jeweils rund 300 Millionen Euro für dieses und das vergangene Jahr zurück geholt werden. Das BMG wollte die Zahlen auf Nachfrage nicht kommentieren.

Im Ministerium ist man seit der Absenkung des Kassenabschlags jedenfalls kein Freund des Schiedsverfahrens für Apotheker mehr: Bereits Ende vergangenen Jahres hatte sich das Ministerium in das Schiedsverfahren eingemischt. Eine Anpassung des Kassenabschlags, die pauschal ausschließlich auf Kostensteigerungen abstelle, laufe „auf eine Selbstkostendeckung hinaus, die mit der gesetzlichen Vorgabe nicht vereinbar ist“, schrieb das BMG damals an den Vorsitzenden der Schiedsstelle. Der Fixzuschlag sei nicht mit den Kosten der Apotheke gleichzusetzen: Schließlich werde aus dem „packungsbezogenen Handelszuschlag“ neben den Personal- und Sachkosten auch das Einkommen des Apothekeninhabers finanziert.

Die Schiedsstelle habe „nicht plausibel begründet, dass der Personalzuwachs in Apotheken ausschließlich durch die Abgabe von Rabattarzneimitteln in der GKV bedingt ist“, monierte das BMG, das etwa in der höheren Zahl an Filialapotheken einen Grund für den Anstieg der Vollzeitkräfte sah. Auch das Argument der Rabattverträge überzeugte das Ministerium nicht: Ein eventueller Zusatzaufwand sei nur durch diejenigen Krankenkassen bedingt, die entsprechende Verträge abgeschlossen haben; hier gebe es eigene Möglichkeiten der zusätzlichen Honorierung.

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