Komfortsignatur, Friedenspflicht, Pflegeheim

BMG: Heim-E-Rezepte über KIM

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Berlin -

Der Start des Großprojekts E-Rezept ist insgesamt sehr gut gelaufen, schreibt Matthias Mieves, Abgeordneter der SPD im Bundestag, an Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Dennoch gebe es einige Herausforderungen, die es zu meistern gelte und bei denen Unterstützung für die Apotheken gefragt sei. Lauterbach verspricht Nachbesserungen.

Ungefähr die Hälfte aller Verordnungen werde bereits als E-Rezept ausgestellt, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Eine Baustelle sind die Pflegeheime. Diese gelte es zu entlasten. Denn die Heime sind noch nicht an die Telematik-Infrastruktur (TI) angebunden. Das erschwert die Anforderung von E-Rezepten.

Das Heim müsse zwingend in die Anforderung und den Transport des E-Rezept-Tokens an die heimversorgende Apotheke eingebunden sein, so Mieves. „Das ist fern der Realität und rechtlich nicht geboten.“ Die Idee: Die Direktübermittlung der Rezepte zwischen Praxis und heimversorgender Apotheke für teilnehmende Heimbewohner ermöglichen. Doch das BMG hat einen anderen Vorschlag und bringt den Messengerdienst KIM ins Spiel: „Für die Übermittlung von E-Rezepten im Kontext der Pflege ist die Nutzung von KIM vorgesehen“. So soll das Rezept von der Praxis an das Heim und vom Heim in die Apotheke geschickt werden. „Wir prüfen derzeit, ob und inwieweit eine Vereinfachung des Prozesses möglich ist, ohne Anreize für Missbrauchsoptionen zu setzen“, so das BMG.

Komfortsignatur muss Standard sein

Probleme bereitet im Alltag auch die Stapelsignatur. Das führt dazu, dass Versicherte in der Apotheke ein E-Rezept einlösen wollen, dieses aber noch nicht von der verschreibenden Person signiert und abrufbar ist. „Es gibt Arztpraxen, bei denen die Signierung bis zu 24 Stunden dauert“, so Mieves. Der SPD-Politiker fordert daher eine verpflichtende Umsetzung der Komfortsignatur. Das BMG habe die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) noch einmal aufgefordert, die Nutzung der Komfortsignatur in den Arztpraxen weiter voranzutreiben.

Fehlerhafte E-Rezepte: Heilen nicht möglich

Freitextverordnungen erschweren den Apotheken den Alltag. Fehlerhafte E-Rezepte sind keine Seltenheit. Mieves fordert daher eine Prüfung des E-Rezeptes innerhalb des PVS, „analog zur Flugbuchung“. Der Vorgang könne nur abgeschlossen werden, wenn alle Angaben vollständig und korrekt sind. „Fehlerhafte E-Rezepte, Berufsbezeichnung und Retaxation E-Rezepte werden beim Hochladen in den E-Rezept-Fachdienst bereits durch diesen auf ihre formale Korrektheit geprüft“, kontert das BMG. Dies bedeute beispielsweise, dass alle Pflichtfelder ausgefüllt sein müssen. „Allerdings kann die Verordnung dennoch fehlerhaft sein, insbesondere bei der Nutzung von Freitextfeldern“, räumt das BMG ein. Daher werde allen Leistungserbringern empfohlen, Freitextverordnungen nur zu verwenden, wenn dies zwingend notwendig sei. „Grundsätzlich ist es das Ziel des BMG, die Nutzung von Freitextfeldern zu minimieren, um mögliche Fehler auszuschließen“, heißt es.

Dabei geht es auch um das Datenfeld für die Berufsbezeichnung, das ein Freitextfeld ist. Mieves setzt sich für die Streichung der Arztbezeichnung aus dem Anforderungskatalog ein. Denn heilen kann die Apotheke eine fehlende oder falsche Berufsbezeichnung nicht. Laut BMG wird aktuell der Nutzen der Angabe sowie verschiedene Möglichkeiten zur Handhabung des Problems geprüft, zum Beispiel die Umwandlung des Datenfelds von einem Freitextfeld zu einem strukturierten Datenfeld oder die Möglichkeit der Korrektur des Datenfelds durch die Apotheke, wie es auch bei analogen Rezepten möglich ist.

Retaxsicherheit und Friedenspflicht

Aufgrund der verschiedenen Herausforderungen beim E-Rezept ist das Risiko für eine Retaxation groß. Mieves schlägt eine Friedenspflicht bei rein technischen Fehlern oder eine Verkürzung des Retaxations-Zeitraums bei E-Rezepten vor. Dazu heißt es aus dem BMG: „Um die Unsicherheit der Apotheken hinsichtlich möglicher Retaxationen, unter anderem bei der Berufsbezeichnung zu adressieren, wird das BMG, GKV-SV, KBV und DAV auffordern, eine Friedenspflicht für die Retaxation von Verordnungen zu vereinbaren, bei denen aufgrund der Umstellung auf das E-Rezept ein Retaxationsrisiko vorliegt.“

„Mein Team und ich arbeiten mit Hochdruck daran, die verbleibenden Herausforderungen beim E-Rezept schnell zu lösen“, so Lauterbach zum Anschluss.

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