Die ABDA war im Vorfeld nicht über die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) informiert, ein Gutachten zu Preisbindung und Rx-Boni in Auftrag zu geben. Mit der Stoßrichtung zeigt sich die Standesvertretung aber einverstanden: Es sei „nur konsequent“, das politische Vorhaben VOASG durch ein Gutachten stützen zu wollen.
„Die ABDA war in den Prozess nicht involviert“, so ein Sprecher auf Anfrage. Überrascht sei man allerdings auch nicht gewesen: Schließlich habe das BMG schon im Herbst signalisiert, die mit dem Kabinettsbeschluss zum Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz eingeschlagene politische Linie bei Bedarf auch durch weitere Daten beziehungsweise Untersuchungen stützen zu wollen. „Insofern ist die Vergabe eines Gutachtens nur konsequent.“ Gleichzeitig hofft man bei der ABDA, dass das BMG nicht vergisst, worum es eigentlich geht: „Am Ende muss es auch dem Gesetzgeber darum gehen, eine flächendeckende Rund-um die-Uhr-Versorgung mit Arzneimitteln zu erhalten. Und die können eben nur Apotheken vor Ort garantieren.“
Denn die Stärkung der Vor-Ort-Apotheken ist letztendlich der Zweck des 140.000 Euro teuren Gutachtens: Kurz zuvor hatte das BMG in der Frage eindeutig Stellung bezogen. „Das beauftragte Gutachten zur Bedeutung der Preisbindung für den Apothekenmarkt und für das gesamte Gesundheitswesen in Deutschland unterstützt die Gesetzesinitiative von Bundesminister Spahn mit empirischen Daten“, so ein Sprecher.
Bereits im November hatte das BMG das Iges-Institut und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) mit der Erstellung eines ökonomischen Gutachtens zum Apothekenmarkt beauftragt. Es soll sich mit den möglichen Auswirkungen einer partiellen oder vollständigen Aufgabe der Preisbindung beziehungsweise der Gewährung von Boni bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln befassen. Mit der Fertigstellung des Gutachtens rechnet das BMG bis Mitte des Jahres.
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