Bluterskandal

BMG gewährt Akteneinsicht

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Die Deutsche Hämophiliegesellschaft (DHG) darf Akten einsehen, die sich mit Entschädigungsforderungen durch den Bluterskandal befassen. Die Gesellschaft hatte vor einem Jahr sowohl beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) als auch beim Bundesjustizministerium (BMJ) gefordert, Zugang zu Unterlagen zu erhalten. Man habe den Antrag gestellt, weil man davon ausgehe, dass das BMG in Stellungsnahmen Sachverhalte falsch und unvollständig dargestellt habe.

Nachdem das BMG zuerst Widerspruch eingelegt hatte, gewährt das Ministerium nun doch die Einsicht. Nach Angaben der DHG lenkte das BMG auf Grund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ein. Demnach gilt das Informationsfreiheitsgesetz auch für Ministerien.

Die DHG vertritt bundesweit die Interessen der Bluter. Rund 3000 Hämophilie-Patienten hatten der Gesellschaft zufolge in der Vergangenheit Gerinnungspräparate erhalten, die mit Hepatitis-C-Viren kontaminiert waren. Einige infizierten sich außerdem mit dem HI-Virus. Die Präparate waren zwischen 1979 und 1989 auf dem Markt.

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