Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Deutschen Apothekerverband (DAV) und andere Verbände aufgefordert, zum Thema „Stückeln“ von Arzneimitteln Stellung zu nehmen. Die gesetzlichen Rabattverbote hätten „grundlegende Bedeutung für die Ordnung des Arzneimittelmarktes insbesondere für die Preisbindung bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln und für den Großhandels- und Apothekenzuschlag“, heißt es in einem Schreiben aus dem Ministerium.
Der DAV sowie der GKV-Spitzenverband sollen mitteilen, „welche Erkenntnisse vorliegen, dass Apotheken regelhaft andere Packungen abrechnen, als sie tatsächlich abgeben und dafür höhere Abgabepreise in Rechnung stellen, als die nach AMPreisV für die abgegebenen Packungen geltenden Abgabepreise“.
Im Schreiben heißt es weiter: „Zudem bitte ich um Mitteilung, ob Sie entsprechende Vorgänge für vereinbar mit den bestehenden Verträgen halten und ob Sie beabsichtigen, bzw. die Möglichkeit sehen, Maßnahmen zur Unterbindung dieser Vorgänge zu treffen.“
Das BMG richtet sich in dem Schreiben auch an die Herstellerverbände: Diese sollen bei ihren Mitgliedern erfragen, bei welchen Arzneimitteln mehrere Kleinpackungen bei der Abgabe günstiger sind als die Großpackung „und ob die Mitgliedsfirmen beabsichtigen, Preise so zu ändern, dass dies in der Regel nicht mehr möglich ist“. Das Ministerium bittet alle Verbände, bis zum 10. August zu antworten.
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