Versandhandel

BMG fragt nach Pick-up-Gefahren

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Berlin -

Eigentlich gibt es zum Thema Pick-up-Verbot keine Neuigkeiten: Aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken ist die schwarz-gelbe Koalition von ihrem Versprechen im Koalitionsvertrag abgewichen. Auch gegen schärfere Auflagen hat sich das Bundesjustizministerium (BMJ) gewehrt. Die Apotheker mahnen die Arzneimittelsicherheit und das Patientenwohl an, können jedoch nichts Handfestes vorlegen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will es nun genau wissen.

Anfang Juli wurden die zuständigen Ressorts in den Ländern gebeten, konkrete Gefahrenfälle bezüglich Pick-up mitzuteilen. Ob es bereits Antworten gibt, wollten ein Ministeriumssprecher nicht kommentieren. Auf eine parlamentarische Anfrage zu diesem Thema hatte die parlamentarische Staatssekretärin Ulrike Flach (FDP) geantwortet.

Bisher lägen der Bundesregierung keine Hinweise vor, dass von Pick-up-Stellen eine erhöhte Gefahr für die Arzneimittelsicherheit oder den Patientenschutz gegenüber dem klassischen Versandhandel oder Präsenzapotheken ausgingen. „Das Thema Pick-up-Stellen wird gegenwärtig innerhalb der Bundesregierung unter verschiedenen Aspekten beraten“, so Flach in dem Schreiben.

Der Bundestagsabgeordnete Professor Dr. Egon Jüttner (CDU) hatte im Juli eine parlamentarische Anfrage zum Thema Pick-up gestellt. Er hatte nachgehakt, ob die Bundesregierung aufgrund einer sicheren Arzneimittelversorgung bereit sei, Pick-up-Stellen in Drogerien, Tankstellen und Blumenläden gesetzlich zu verbieten.

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