Rx-Boni

BMG: „Feste Preise schützen die Patienten“

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Berlin -

Ausländische Versandapotheken, die an deutsche Verbraucher liefern, sollen sich künftig an die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) halten. Im Regierungsentwurf zur AMG-Novelle, der morgen im Kabinett diskutiert wird, liefert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dazu eine unmissverständliche Begründung:  „Durch das Anpreisen günstigerer Preise oder Mengenrabatte besteht immer die Gefahr eines Fehl- oder Mehrgebrauchs.“

 

Seit Jahren beschweren sich deutsche Apotheker über die Holland-Boni: Während sich die Versender hinter der Grenze mit Rabatten auf Rx-Medikamente überbieten, sind Boni hierzulande, wenn überhaupt, nur bis zu einer Bagatellgrenze von rund einem Euro erlaubt.

Mit der Ungleichbehandlung soll nun Schluss sein: „Die Regelung ist aus gesundheitspolitischen Gründen erforderlich. Feste Preise schützen Patienten“, heißt es im Entwurf. Für Arzneimittel, die in Deutschland an Verbraucher abgegeben werden, müsse ein einheitlicher Apothekenabgabepreis gelten. Damit werde die flächendeckende und gleichmäßige Arzneimittelversorgung gesichert.

 

 

Nur die Ausweitung der AMPreisV kann aus Sicht des Ministeriums verhindern, dass ausländische Versandapotheken „unbegrenzt Preisnachlässe auf verschreibungspflichtige Arzneimittel geben dürfen“. Das BMG bezieht sich in seiner Begründung auch auf die Werbevorschriften: Durch Rx-Boni bestehe die Gefahr, dass Ärzte vermehrt unter Druck gerieten und Wunschverschreibungen ausstellten.

Das BMG will auch eine Überforderung der Patienten vermeiden: Man müsse sich darauf verlassen können, dass Medikamente in jeder Apotheke den gleichen Preis haben und dass keine Preisvergleiche angestellt werden müssen. „Die Schutzwirkung geht verloren, wenn die Preisbindung für ausländische Versandapotheken nicht gilt.“

Den Entwurf will das BMG morgen der Kabinettsrunde vorstellen. Stimmen die Kollegen von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) dem Papier zu, wird es im März zunächst im Bundesrat beraten. Im April und Mai können die Koalitionen noch ihre Änderungsanträge stellen: In ihrem Positionspapier zur AMG-Novelle hatte die Unionsfraktion angekündigt, auch für Apotheken relevante Themen, wie etwa eine Regelung zu Pick-up-Stellen, unterbringen zu wollen. Die erste Lesung der Novelle im Bundestag ist für Ende April vorgesehen.

 

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