Krankenhaushygiene

BMG feilt an Infektionsschutzgesetz

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Die Planungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein bundesweites Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden konkreter. Wie aus einem Referentenentwurf hervorgeht, müssen in Zukunft alle Bundesländer Verordnungen für mehr Sauberkeit in den Krankenhäusern erlassen.

„Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden die Länder zum Erlass der erforderlichen Landesverordnungen verpflichtet, die alle relevanten Einrichtungen erfassen“, heißt es in dem Entwurf. So soll in den Klinikabläufen stets gesichert werden, dass etwa Flächen und Hände desinfiziert werden. Hygienebeauftragte sollen darüber wachen. In die Qualitätsberichte der Kliniken sollen Angaben über die Sauberkeit aufgenommen werden.

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