Der Haushalt für das kommende Jahr ist zwar noch nicht beschlossen, aber zumindest innerhalb der Regierung konnte man sich inzwischen auf einen Entwurf einigen. Ende Juli wurde er vom Kabinett verabschiedet. Für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht der Entwurf Ausgaben von rund 16,4 Milliarden Euro vor. Damit muss das BMG mit rund 270 Millionen Euro weniger auskommen als in diesem Jahr. Trotz steigender Ausgaben und Mehrbelastungen durch Reformvorhaben gibt es keine Erhöhung des Bundeszuschusses an die Kassen. Immerhin sollen bis 2028 insgesamt 200 Millionen für die Förderung der lokalen Arzneimittelherstellung zur Verfügung stehen - ein Drittel davon trägt das BMG.
Ein großer Teil des Haushalts fließt in die Unterstützung und Finanzierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Wie im Vorjahr sollen insgesamt 14,5 Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds fließen. Mehr Mittel, um die zu erwartenden Mehrkosten für die GKV durch die zahlreichen Reformvorhaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), insbesondere seine Krankenhausreform, sind nicht vorgesehen. Die Ausgaben für Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger steigen leicht von 79,6 Millionen Euro in diesem Jahr auf rund 81,8 Millionen Euro im Jahr 2025.
Im Bereich Prävention und Gesundheitsverbände sind die größten Ausgaben für die Finanzierung von Maßnahmen und Verträgen im Zusammenhang mit Corona und dem Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst vorgesehen. Hinzu kommen weitere Zuschüsse für die Bekämpfung des Coronavirus von insgesamt rund 960 Millionen Euro, gegenüber knapp 1,1 Milliarden Euro in diesem Jahr.
Die reinen Zuschüsse zur Bekämpfung des Coronavirus belaufen sich auf 60 Millionen Euro. Außerdem sind 427,4 Millionen Euro für die Beschaffung von Impfstoffen vorgesehen. Für die Finanzierung der Pandemiebereitschaftsverträge sind rund 336 Millionen Euro vorgesehen. Auch das nationale Gesundheitsportal ist mit insgesamt 1,85 Millionen Euro aufgeführt.
Die Ausgaben für den „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ belaufen sich auf 54,2 Millionen Euro, weniger als ein Drittel des diesjährigen Budgets von 163,8 Millionen Euro.
Um die medizinische Versorgung weiter zu verbessern, finanziert das BMG auch Forschung und Entwicklung in den Bereichen Biotechnologie, Medizinprodukte und Arzneimittel. Hier stehen insgesamt rund 185,2 Millionen zur Verfügung. Davon sollen 16,7 Millionen als Anreiz für die Ansiedlung und den Erhalt von Wirkstoffproduktionsstätten in Deutschland dienen.
Insgesamt will sich die Bundesregierung mit 200 Millionen Euro an Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung mit kritischen Arzneimitteln beteiligen. Diese Mittel sollen in den nächsten vier Jahren zu gleichen Teilen in den Einzelplänen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK), des BMG und des Bundesforschungsministeriums (BMBF) im Bundeshaushalt veranschlagt werden, heißt es in dem Entwurf.
Für internationale Gesundheit sind im Entwurf knapp 132,4 Millionen Euro veranschlagt. Ausgabenschwerpunkte sind die Mittel zur Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit mit rund 60,3 Millionen Euro und die Beiträge an internationale Organisationen mit dem Mitgliedsbeitrag an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Höhe von insgesamt rund 35,4 Millionen Euro sowie die Unterstützung des Betriebs des „WHO-Hub for Pandemics and Epidemic Intelligence“ in Berlin mit 30 Millionen Euro.
Die Verwaltungsausgaben des BMG und seines Geschäftsbereichs werden zentral veranschlagt. Zum Geschäftsbereich des BMG gehören auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Robert Koch-Institut (RKI). Insgesamt sind hier knapp 31,8 Millionen Euro Ausgaben veranschlagt.
Das BMG erhält für seine Abteilungen an den beiden Dienstsitzen Bonn und Berlin weitere 128,7 Millionen Euro; hierunter fallen auch Mieten, Dienstreisen, IT und Fortbildung. Die Ausgaben der BZgA belaufen sich laut Entwurf auf 17,19 Millionen, des PEI auf 91,08 Millionen, des BfArM auf 129,7 Millionen und des RKI auf 182,1 Millionen Euro.
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