Arzneimittelspenden ermöglicht

BMG erlaubt BtM-Lieferungen für Ukraine Alexander Müller, 07.03.2022 12:56 Uhr

Hilfstransporte in die Ukraine: Laut einer Verfügung der Bundesregierung ist jetzt auch die Ausfuhr von BtM erlaubt. Foto: Noweda
Berlin - 

Angesichts des wachsenden Leids in der Ukraine erlaubt die Bundesregierung den Export von Betäubungsmitteln (BtM) in die Krisenregion. Damit dürfen Hilfsorganisationen BtM ohne Ausfuhrgenehmigung in die Ukraine und angrenzende EU-Mitgliedstaaten ausführen.

Die Allgemeinverfügung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) wurde gestern erlassen und regelt die zur Ausfuhr von Arzneimitteln – inklusive BtM – zu Gunsten der ukrainischen Zivilbevölkerung.

„Der Krieg in der Ukraine gefährdet Gesundheit und Leben der betroffenen Bevölkerung. Unter anderem ist die Versorgung mit bestimmten Arzneimitteln prekär“, heißt es in der Begründung der Verfügung. Das BMG schaffe daher die Voraussetzung, dass Hilfsorganisationen diese Arzneimittel ohne Ausfuhrgenehmigung nach § 11 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ausführen dürfen, um sie dort therapeutisch anzuwenden.

Ganz freihändig soll der Export aber nicht erfolgen. Hilfsorganisationen, die auf dieser Grundlage BtM ausführen, müssen vorab die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informieren. Art, Menge und Herkunft der Betäubungsmittel müssen der Behörde mitgeteilt werden.

Das BMG stellt in der Allgemeinverfügung zudem klar, dass Arzneimittel, die keine Betäubungsmittel sind, keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen. Dasselbe gelte für die Ausfuhr von Medizinprodukten. Die Verfügung gilt ab heute und solange, bis sie aktiv aufgehoben.