Arzneimittelsicherheit

BMG: E-Rezept so schnell es geht Lothar Klein, 18.10.2018 14:59 Uhr

Berlin - 

„Schneller“ als von der ABDA geplant und „so schnell es geht“ will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das elektronische Rezept einführen. Dies bekräftigte Thomas Müller, für Arzneimittel und Apotheken zu ständiger Abteilungsleiter im BMG. Das E-Rezept sei ein „ganz wichtiger Baustein“ für das elektronische Medikationsmanagement, sagte Müller beim Deutschen Kongress für Patientensicherheit. Ab 2020 sollen E-Rezepte angeboten werden können.

Bis Ende 2019 werde das BMG dazu im Rahmen des 2. eHealth-Gesetzes die Rahmenbedingungen festlegen, „damit das E-Rezept funktioniert“. Mit dem E-Rezept sollen Innovationen in der telemedizinischen Behandlung ermöglicht und auch Verfahren unterstützt werden, die keinen persönlichen Arztbesuch voraussetzen. „Wir haben einen entschiedenen Minister, der das voranbringen will“, sagte Müller. Die Digitalisierung schaffe die Voraussetzung zur Verbesserung vieler Prozesse im Gesundheitswesen.

Damit muss sich die ABDA auf Wettbewerb um das E-Rezept einstellen. Mit ihrem eigenen E-Rezept will die ABDA Mitte 2020 bundesweit am Markt sein. Zuvor soll es ab Ende 2019 eine regionale Pilotphase geben, heißt es in der „Projektskizze zur Umsetzung einer elektronischen Muster 16-Verordnung“, die die ABDA im Sommer an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geschickt hatte.

Herzstück des „ABDA-E-Rezepts“ soll eine eigne eVerordnungsplattform werden, über die alle E-Rezepte laufen sollen. Schon auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) hatte Spahn mit Bezug auf die ABDA-Pläne gesagt, das E-Rezept es werde nicht ganz so kommen, wie sich die ABDA das vorstelle.

Patientenfreundlicher gestalten will das BMG auch die Beipackzettel. Es sei notwendig, den Verbrauchern bessere Informationen zu Arzneimitteln bereit zu stellen. Gemeinsam mit Herstellern, Apothekerverbänden und Patientenorganisationen und Zulassungsbehörden werde ein Konzept für eine digitale Gebrauchsinformation erarbeitet. Ziel sei, die behördlich genehmigten Texte der Beipackzettel lesbar, nutzerfreundlich und werbefrei nach Schlagworten durchsuchbar und aktuell zur verfügung zu stellen.

Müller bekräftigte, dass das BMG derzeit in „intensivem Austausch mit den Apothekern“ ein Gesetzespaket zum Arzneimittelmarkt vorbereite. Eine Rolle darin spielen werde auch das Thema Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS). Durch unerwünschte Arzneimittelereignisse entstünden in Deutschland jährlich Behandlungskosten bis zu 1,2 Milliarden Euro. Auch das von Apothekern und Ärzten in Thüringen und Sachsen initiierte AMTS-Projekt ARMIN kann laut Müller beim Ausbau der AMTS eine Rolle spielen. Im BMG sein man von ARMIN „beeindruckt“, sagte Müller. Derzeit überlege man, „bestimmte Anteile oder Prozesse“ zu honorieren, um Anreize für die schnellere Verbreitung von ARMIN zu setzen.

In zwei bis drei Wochen soll Müller zufolge die seit langem erwartete Verordnung zur Durchführung des Arztinformationssystems (AIS) veröffentlicht werden. Darauf warten die Beteiligten bereits seit über einem Jahr. Im AIS sollen den Ärzten die Informationen aus der Nutzenbewertung von neuen Arzneimittel aufbereitet werden. Ziel ist es, neue Arzneimittel rascher in die Verordnung zu bringen.