Entwurf für Covid-Schutzgesetz

BMG: Ein Jahr länger für Abgabeerleichterungen

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Berlin -

Am Freitag sprechen die Gesundheitsminister:innen von Bund und Ländern über die weitere Corona-Strategie, doch parallel schlägt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bereits vor, einige Details zu regeln. Laut Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor Covid-19 (Covid-19-SchG) sollen Apotheker:innen etwa länger impfen können als bislang vorgesehen. Und auch die gelockerten Abgaberegeln bleiben gültig.

„Im Sinne des vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten 7-Punkte-Plans für den Herbst sollen zum Schutz vor Covid-19 die Arzneimittelversorgung für die kommende Herbst-/Wintersaison verbessert, zielgerichtete Impfkampagnen ermöglicht und der Schutz der vulnerablen Bevölkerung gestärkt werden“, heißt es im Entwurf. So sollen die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) und Coronavirus-Testverordnung (TestV) sowie die Geltungsdauer der CoronaImpfV bis zum 30. April 2023 verlängert werden.

Apotheken-Impfungen bis Ende April

Die Berechtigung zur Durchführung von Covid-19-Impfungen durch Apotheker, Zahnärzte sowie Tierärzte soll bis zum 30. April 2023 verlängert werden. „Damit wird ein flächendeckendes, niedrigschwelliges Impfangebot über die Wintersaison hinweg sichergestellt und die Impfkampagne gegen Covid-19-Lage angepasst aufgestellt.“ Normalerweise wäre Ende des Jahres schon wieder Schluss damit.

Die Mehrkosten hängen laut BMG stark vom weiteren Verlauf des Infektionsgeschehens und der Inanspruchnahme der Bevölkerung ab. Je eine Million Impfungen entstünden wohl Kosten für den Bund in Höhe von höchstens 36 Millionen Euro, sofern bei der Impfung die Verpflichtung zur Teilnahme an der Impfsurveillance erfüllt wird. „Für die Ausstellung von Impfzertifikaten, für die Apotheken- und Großhandelsvergütung sowie Impfungen in Apotheken könnten in der Summe auf Grundlage der Abrechnungsdaten des ersten Halbjahres 2022 darüber hinaus geschätzte Kosten von rund 75 Millionen Euro pro Monat entstehen.“ Die Kosten für das Digitale Impfquotenmonitoring (DIM) betragen demnach insgesamt voraussichtlich rund 2 Millionen Euro.

Gelockerte Abgabe bis 11/23

Um ein Jahr verlängert werden auch die gelockerten Abgaberegelungen gemäß Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung. „Damit werden bewährte Instrumente zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung für den Fall einer über den 25. November 2022 hinaus fortbestehenden Pandemielage verfügbar gehalten, insbesondere zur Versorgung von Risikogruppen mit Präexpositionsprophylaxe. Diese Maßnahme folgt den Empfehlungen des ExpertInnenrates der Bundesregierung zu Covid-19.“

Werbung für Bürgertests erlaubt

Um breitflächige und niederschwellige Testungen in Rahmen der Pandemiebekämpfung zu erleichtern, soll die Durchführung von Testungen zum Nachweis des Krankheitserregers Sars-CoV-2 vom Werbeverbot weiterhin ausgenommen sein. „Die Regelung soll bis Ende 2023 befristet werden.“

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