Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Ausstieg der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) beim geplanten Roll-out des E-Rezepts bedauert. Gleichzeitig verweist man in Berlin darauf, dass es allen Mediziner:innen möglich sei, digitale Verordnungen auszustellen.
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) nimmt nicht wie geplant beim nächsten Test des E-Rezepts teil: Grund sind Bedenken des Landesdatenschützers gegen den Versand von QR-Codes per E-Mail. „Wir bedauern die Entscheidung der KV SH, anders als vereinbart nicht am Rollout des elektronischen Rezepts teilzunehmen“, sagt ein Ministeriumssprecher.
Der Start des E-Rezeptes bleibe davon aber unberührt, betont er. „Zum 1. September müssen alle Apotheken E-Rezepte verarbeiten können. Und in (Zahnarzt-)Praxen in Westfalen-Lippe sowie den Zahnarztpraxen in Schleswig-Holstein starte der Roll-out.
Die KVSH befürchtet, dass die Praxen in Haftung genommen werden, wenn der QR-Code missbraucht wird, heißt es intern zur Begründung. Das in Schleswig-Holstein stark vertretene Praxisverwaltungssystem (PVS) Medisoftware hatte den Versand des E-Rezepts via Mail als Königsweg etablieren wollen. Auch seitens der Apothekerschaft gibt es Unterstützung: „Der Datenschutz der Versicherten steht an oberster Stelle“, sagt Hans-Günter Lund, Vorsitzender des Apothekerverbands.
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