Glossar zum E-Rezept

BMG bevorzugt Online-Apotheken

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Berlin -

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) pflegt wie sonst kaum ein Minister der Großen Koalition seine Präsenz in den Sozialen Medien. Auch die Internetseite des BMG hat er auf sich zugeschnitten. Dort finden sich nicht nur fein säuberlich aufgelistet alle Gesetzesvorhaben und Verordnungen in einer Übersicht. In einem Glossar erklärt das BMG zudem einzelne Themen – so auch das E-Rezept. Der Eintrag liest sich wie ein Werbeblock für Versandapotheken.   

„Wenn Sie Geld überweisen, füllen Sie dann noch einen Überweisungszettel aus und bringen ihn zur Bank? Warum bringen wir dann noch Zettel mit Rezepten zu unseren Apotheken? Damit die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen aufhört, führen wir das E-Rezept ein“, heißt es in dem Text.

„Wir machen den Weg dafür frei, dass Sie in Zukunft auch online mit Ihren Arzt oder Ihrer Ärztin sprechen können – mit der sogenannten Videosprechstunde“, preist das BMG seine Politik an. Mit dem Gesetz zur Sicherung der Arzneimittelversorgung (GSAV) hat Spahn das DrEd-Verbot aufgehoben. Daher können Apotheker jetzt auch Arzneimittel abgeben, die in Videosprechstunden verordnet wurden.

„Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen dabei ein Medikament verschreibt, erhalten Sie ein E-Rezept, das Sie in einer Online-Apotheke Ihrer Wahl einlösen können. Die Arzneimittel kommen dann direkt zu Ihnen nach Hause. Das spart Zeit und Wege. Und macht vor allem die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer“, heißt es dazu im Glosar.

Vor-Ort-Apotheken kommen im Text des BMG nur zweiter Stelle vor: „Natürlich können Sie das E-Rezept auch bei ‚normalen‘ Arztbesuchen erhalten. Und Sie können es auch in Ihrer Apotheke vor Ort einlösen.“ Das E-Rezept solle das klassische Rezept auf Papier nicht vollständig ablösen: Wer wolle, könne auch weiterhin das Papierrezept erhalten.

Das E-Rezept ermögliche weitere neue digitale Anwendungen: von der Medikationserinnerung bis hin zum Medikationsplan mit eingebauten Wechselwirkungscheck. So könne einfach überprüft werden, ob alle Arzneimittel untereinander verträglich seien.

Dann weist das Glossar auf das GSAV hin, mit dem Spahn das E-Rezept im Gesundheitswesen einführe. Nun hätten die Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen, gemeint sind Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband, sieben Monate Zeit, die notwendigen Grundlagen für die Verwendung des E-Rezeptes zu schaffen. Neben einer Erprobung im Rahmen von Modellprojekten würden dann bis zum 30. Juni 2020 die technischen Festlegungen dafür getroffen, dass für die Übermittlung des E-Rezepts zukünftig die sichere Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen verwendet werden könne.

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