Impfstoff-Referenzpreise

BMG bekräftigt Regeln für Abschläge

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Bis Montag müssen die Hersteller von Impfstoffen ihre EU-Referenzpreise an den GKV-Spitzenverband melden. Rückwirkend zum Jahreswechsel werden auf dieser Grundlage dann Abschläge an die Kassen fällig. So steht es im Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG), mit dem die Impfstoffpreise auf europäisches Referenzniveau abgesenkt werden sollen. Weil die Hersteller nicht die Listenpreise, sondern die tatsächlichen Preise zugrunde legen sollen, war es zuletzt zum Streit gekommen. Jetzt stärkte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Kassen den Rücken.

Die Hersteller müssen die Differenzen und damit die Höhe der Abschläge selbst ausrechnen. Dem GKV-Spitzenverband zufolge muss die Berechnung aufgrund der Preise in den vier EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden, deren Bruttonationaleinkommen dem deutschen am nächsten kommt. Dafür soll die Eurostat-Statistik als Grundlage dienen. Dies gilt den Kassen zufolge auch, wenn der Impfstoff nur in zwei oder drei EU-Ländern vermarktet wird.

Laut BMG-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) ist nicht erkennbar, dass diese Vorgaben gegen die gesetzlichen Regeln verstoßen. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Marlies Volkmer hatte sich schriftlich an Widmann-Mauz gewandt und nach der Konformität der Umsetzungsregeln mit den gesetzlichen Vorgaben erkundigt.

In ihrer Antwort verweist Widmann-Mauz auf den GKV-Spitzenverband, demzufolge es weder Inkonsistenzen noch Widersprüche gibt. Der Hersteller müsse für alle Packungen in den vier Staaten den tatsächlichen Abgabepreis ermitteln. Anschließend wird der Referenzpreis als gewichteter Mittelwert festgelegt.

Laut Widmann-Mauz können die Kassen bei den Herstellern ergänzende Informationen zur Berechnung der Preise anfordern, fehlerhafte Angaben der Hersteller für die Apothekensoftware könnten zudem durch die Kassen und den Deutschen Apothekerverband (DAV) korrigiert werden.

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