Apotheken-Reform

BMG-Arbeitsplanung: Eckpunkte in Bearbeitung Laura Schulz, 12.01.2024 16:54 Uhr

Die Arbeitsplanung des BMG für 2024 ist gut gefüllt, Lauterbach macht bei vielen Reformen Druck. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Aus dem Bundesgesundheitsministerium gibt es jetzt „Ausgewählte politische Schwerpunkte in der BMG-Arbeitsplanung 2024“. Das neue Apothekengesetz steht dabei ganz oben – aber auch nur, weil die Reihenfolge alphabetisch geordnet ist. Die Eckpunkte seien demnach in „Erarbeitung“. Aber auch sonst hat Karl Lauterbach viel vor.

Für viele Apotheken wird es wohl das böse Erwachen nach den Sommerferien, wenn nämlich dann das Gesetz vermutlich steht. Das Reformvorhaben soll voraussichtlich erst im zweiten Halbjahr umgesetzt werden, wie aus Unterlagen der SPD-Bundestagsfraktion hervorgeht.

Neben den Apotheken soll es unter anderem auch um die Beschäftigten in Pflege und Gesundheitsberufen – Stichwort Pflegekompetenzgesetz – gehen sowie um die Cannabis-Abgabe an Erwachsene, Maßnahmen hinsichtlich Long-Covid, das Medizinforschungsgesetz (hier unter anderem die Vereinfachung von Arzneimittelzulassungen), die Versorgungsgesetze I und II (unter anderem mit der Etablierung der Gesundheitskioske) und natürlich die Krankenhausreform. Viele der Agenda-Punkte sollen schon im ersten Quartal angegangen werden.

Außerdem taucht auch das Bürokratieentlastungsgesetz in der Arbeitsplanung auf. „Aufbauend auf Empfehlungen vom 30. September 2023 gem. 220 Abs. 4 SGB V zum Bürokratieabbau legt BMG einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor“, heißt es dazu. Die Eckpunkte sollen bereits ebenfalls im ersten Quartal 2024 stehen.

Das Thema Digitalisierung soll in Form des Digitalgesetzes (DigiG) und des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) angegangen werden, der Großteil hiervon wurde bereits in die Wege geleitet. Außerdem stehe in diesem Jahr die Entwicklung der Gematik zur Digitalagentur an.