AMTS-Aktionsplan

BMG: Apotheker und Ärzte müssen besser kooperieren Lothar Klein, 03.12.2020 12:52 Uhr

Laut Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für den neuen „Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)“ für die Jahre 2021 bis 2024 soll es künftig auch gemeinsame Lehrveranstaltungen von Medizin- und Pharmaziestudierenden stattfinden. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Als zentrale Aufgabe der Gesundheitspolitik will die Bundesregierung die Sicherheit in der Arzneimitteltherapie weiter verbessern. Dazu sollen das E-Rezept und der eMedikationsplan ausgebaut und die Zusammenarbeit zwischen Apothekern und Ärzten verbessert werden. So sollen künftig auch gemeinsame Lehrveranstaltungen von Medizin- und Pharmaziestudierenden stattfinden, heißt es im Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für den neuen „Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)“ für die Jahre 2021 bis 2024.

Die Fortschreibung der bisherigen Aktionspläne umfasst 41 konkrete Aufgaben und Projekte wie Workshops, die die am Aktionsplan beteiligten Player des Gesundheitswesens – unter anderem auch die Abda – in den nächsten vier Jahren übernehmen und erledigen sollen. Ein Punkt befasst sich mit der Verbesserung der Zusammenarbeit der Heilberufe: Bereits in der Ausbildung, aber auch während der Weiter- und Fortbildung sollten Ärzte, Apotheker sowie Pflegekräfte je nach Berufsgruppe „AMTS-relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen“ vermittelt werden, heißt es. In einem Modellprojekt soll ein interprofessionelles AMTS-Lehrkonzept entwickelt werden.

Im Rahmen der bisherigen Bestrebungen zur Verbesserung der AMTS sei die interprofessionelle Zusammenarbeit der Angehörigen der Heilberufe bei der Arzneimitteltherapie eines der Kernthemen. Der Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) habe sich in seinen Gutachten bereits mehrfach mit der interprofessionellen Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe auseinandergesetzt und wiederholt Verbesserungspotenzial aufgezeigt. „Für die Gewährleistung der AMTS ist insbesondere die Zusammenarbeit der Ärztinnen und Ärzte mit den Apothekerinnen bzw. Apothekern sowie mit den Vertretern der Pflegeberufe, aber auch die adäquate Einbindung der weiteren am Arzneimitteltherapieprozess Beteiligten von besonderer Bedeutung“, so das BMG.

Die zunehmende Digitalisierung bedinge auch Änderungen in der Zusammenarbeit zwischen den Angehörigen der Gesundheitsberufe, insbesondere zwischen Ärzten einerseits und Apothekern andererseits. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Apotheker die Möglichkeit hätten, Einblick in die elektronische Patientenakte zu nehmen. „Daher sollen in einem Workshop neue Möglichkeiten der interprofessionellen Zusammenarbeit bei der Medikationsanalyse und dem Medikationsmanagement diskutiert werden.

 

Das BMG strebt zudem an, die entsprechenden Studiengänge anzupassen. Die an einigen Universitäten bereits vorhandenen Lehrkonzepte sollten in einem begleitenden Workshop verglichen und auf ihre Eignung für einen bundesweiten Rollout überprüft werden. Als Zeitschiene nennt das Ministerium „bis 2024“. Darüber hinaus schlägt das BMG vor, dass sich bereits Studierende der Medizin und junge Ärzte „relevantes pharmakotherapeutisches Wissen zu häufig verordneten und/oder besonders risikoreichen Arzneimitteln“ aneignen sollten, um eine „breite Verordnungskompetenz“ zu erlangen. In neu aufzulegenden Curricula für das Medizinstudium und die Facharztweiterbildung ließen sich Kenntnisse aus den Bereichen „Umgang mit Polymedikation“, „geriatrische Pharmakotherapie“ und „pädiatrische Pharmakotherapie“ vermitteln.

Der neue Aktionsplan soll die bisherigen AMTS-Aktionspläne weiterentwickeln. Als notwendige Maßnahmen für größere Sicherheit in der Arzneimitteltherapie werden im Entwurf des Aktionsplans ab 2021 des Weiteren folgende Punkte aufgeführt:

Sensibilisierung von Patienten: Bei Fragen zur Arzneimitteltherapie seien Ärzte, Apotheker und Pflegekräfte primäre Ansprechpartner der Patienten. Zur Unterstützung von Patientengesprächen habe sich international ein Merkblatt bewährt. Eine solche Orientierungshilfe für Patienten will das BMG auch für Deutschland zu entwickeln.

Riskante Arzneien: Das BMG empfiehlt die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Listen für Hochrisikoarzneimittel für Arztpraxen und Krankenhäuser. Zudem sollen Anwendungshinweise für Arzneimittel bei Patienten mit Leberzirrhose erarbeitet werden. Die webbasierte Embryotox-Datenbank für Schwangere soll aktualisiert werden.

AMTS messen: Ärzte, Apotheker, Kliniken und Vertreter wissenschaftlicher Fachgesellschaften sollen gemeinsam Qualitätsziele und Indikatoren zur Messung der AMTS erarbeiten. „Die Messung von AMTS in der Routineversorgung ist Voraussetzung für die kontinuierliche Optimierung von AMTS und Transparenz bezüglich der Qualität der Arzneimitteltherapie bzw. im Arzneimitteltherapieprozess“, so der Aktionsplan. Darüber hinaus soll das Potenzial zur Verbesserung der AMTS durch die Einführung des E-Rezepts und des elektronischen Medikationsplans konsequent genutzt werden. Auch Klinikärzte sollen auf den eMediaktionsplan ebenso sie alle Ärzte und Apotheker zugreifen können. AMTS soll durch automatische Softwareprogramme verbessert und Medikationsfehler so verringert werden.

„Das Thema AMTS ist aus gesundheitspolitischer Sicht auch deshalb von hoher Bedeutung, weil die aus Medikationsfehlern resultierenden Behandlungskosten das Gesundheitswesen jährlich spürbar belasten. Laut Schätzungen gesundheitsökonomischer Analysen liegen die durch Medikationsfehler verursachten Behandlungskosten in Deutschland jährlich zwischen etwa 800 Millionen Euro und 1,2 Milliarden Euro“, so der Aktionsplan. Medikationsfehler könnten verschiedene Ursachen haben: etwa die unzweckmäßige Wahl, Anwendung oder Dosierung des Arzneimittels, Probleme bei der Verordnung, bei der Kommunikation beziehungsweise Information und Beratung über die Arzneimitteltherapie, aber auch Arzneimittel- oder Nahrungsmittelinteraktionen. „Alle am Arzneimitteltherapieprozess Beteiligten – Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Angehörige weiterer Gesundheitsberufe, Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige oder beteiligte Dritte – können dazu beitragen, die Arzneimitteltherapie möglichst sicher zu gestalten“, so der Entwurf des BMG.