Apothekenhonorar

BMG: Apotheker bekommen schon mehr Geld Benjamin Rohrer, 26.06.2012 11:36 Uhr

Berlin - 

Seit Monaten klagen die Apotheker über das seit 2004 unveränderte Fixhonorar. Aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist die Vergütung der Pharmazeuten in den vergangenen Jahren allerdings effektiv angestiegen: Zwar seien die 8,10 Euro in der Tat nicht angepasst worden. Weil aber mehr Packungen zu deutlich höheren Preisen abgegeben wurden, profitierten die Apotheker von höheren Einnahmen, heißt es in der Antwort des BMG auf die Petition eines Apothekers aus Ludwigsburg.

 

Der Pharmazeut hatte im März einen Fragenkatalog an den Bundestag geschickt: Er wollte unter anderem wissen, welche Pläne die Regierung bezüglich des Apothekenhonorars hat. Zudem beschwerte der Apotheker sich über die durch die Rabattverträge entstandene Mehrarbeit und die finanziellen Auswirkungen des AMNOG. Mehrere hundert Kollegen schlossen sich der Petition an, kopierten sie und wendeten sich ebenfalls an den Petitionsausschuss.

Hinsichtlich der Vergütung antwortet das BMG: „Der Festzuschlag in Höhe von 8,10 Euro wurde zwar seit 2004 nicht verändert. Die Vergütung der Apotheken ist jedoch mit dem stetigen Anstieg der Verordnungszahlen seit 2004 gestiegen.“ Allein die Zahl der von den Apotheken zu Lasten der Krankenkassen abgerechneten Packungen sei bis 2010 um 70 Millionen angestiegen. „Zudem hat sich auch der durchschnittliche Packungspreis über die Jahre erhöht, wodurch sich auch die 3-Prozent-Marge entsprechend erhöht hat.“ Als Beispiel führt das BMG Verordnungswerte aus den Jahren 2004 und 2010 an: 38,21 Euro und 48,19 Euro.

 

 

Ihre Gehaltserhöhung können sich die Apotheker aus Sicht des Ministeriums selbst besorgen – in den Verhandlungen zum Kassenabschlag 2013. Dabei seien nämlich die „Kosten der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung“ zu berücksichtigen. Diese müssten die Apotheker allerdings anhand „verlässlicher Daten“ und „tatsächliche Betriebsergebnisse aus repräsentativ ausgewählten Apotheken“ nachweisen. „Führt die Auswertung der Daten zum Ergebnis, dass die Vergütung der Apotheker nicht mehr leistungsgerecht ist, so sind die Vertragspartner aufgefordert, eine entsprechende Anpassung vorzunehmen.“

Das BMG vertraut offenbar in den guten Willen der Krankenkassen: „Wir gehen davon aus, dass die Verhandlungspartner eine faire, gerechte und überlegte Lösung finden.“ Damit die Apotheker auch zu ihrem gewünschten Ziel kommen, gibt es noch einen Tipp aus der Friedrichstraße: „Es ist Aufgabe der Selbstverwaltung, bereits jetzt mit der notwendigen Arbeit zu beginnen, um die Voraussetzungen für die Verhandlungen zu schaffen.“

Die Bedenken hinsichtlich der Mehrarbeit durch Rabattverträge teilt das BMG nicht: Die große Anzahl der Verträge zeige, dass die Regelung in der Praxis gut angenommen werde. „Aktive und engagierte Mitarbeiter der Apotheken haben […] Effizienzreserven mobilisiert und ohne Qualitätsverlust bei Beratung, Information und Arzneimittellogistik einen Beitrag zum Solidarsystem geleistet.“ Zudem hätten die Apotheker in diesem Bereich schon vor der Einführung der Rabattverträge „jahrelange Erfahrungen“ sammeln können: Schließlich sei ihnen die Substitution im Rahmen der Aut-idem-Regelung schon vorher bekannt gewesen.