Dass das Skonto-Verbot des Bundesgerichtshofs (BGH) Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung haben wird, haben die Treuhand Hannover und Apothekerverbände bereits deutlich gemacht. Der wirtschaftliche Druck, unter dem die Apotheken stehen, wird durch das Urteil größer. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann prüfen.
Der BGH hat gestern entschieden, dass Skonti bei Rx-Medikamenten unzulässig sind, sofern der Nachlass insgesamt über die 3,15-prozentige Spanne hinausgeht. Die ausführliche Begründung steht noch aus. Auf 22.000 Euro schätzt die Treuhand Hannover aber schon jetzt den durchschnittlichen Verlust pro Apotheke auf Ebene des Betriebsergebnisses. Und das, wo ein Teil der Apotheken schon jetzt nicht wirtschaftlich ist.
„Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird die Auswirkungen des BGH-Urteils auf die Arzneimittelversorgung genau auswerten, dazu werden auch die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet und geprüft“, teilt eine Sprecherin mit. „In dem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das BMG aktuell auf der Grundlage der bereits bekannten Eckpunkte eine Apothekenreform vorbereitet, die in Kürze in die Anhörung gehen wird.“
Die geplante Apothekenreform sieht bislang allerdings nur eine Honorarumverteilung und keine generelle Honorarerhöhung vor. Ob jetzt der Kassenabschlag sofort außer Kraft gesetzt werden sollte, ließ das BMG unbeantwortet.
„Der Kassenabschlag muss sofort und vollständig gestrichen werden“, fordert hingegen Dr. Stefan Hartmann, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK). „Der Kassenrabatt in seiner jetzigen Form ist sofort zu streichen.“ Weil die niedergelassene Apotheke ihrerseits auf die Zahlung der Kostenträger angewiesen ist, war und ist eine Zahlung bei Lieferung der Arzneimittel laut Hartmann schon nach der Systematik nicht möglich. Auch der Marketing Verein Deutscher Apotheker (MVDA) hat nach dem Skonto-Urteil eine Streichung des Kassenabschlags gefordert. „Die Politik muss sich jetzt eindeutig zum Fortbestand der deutschen Vor-Ort-Apotheken bekennen.“
Der Sächsische Apothekerverband (SAV) fordert Abda und DAV auf, schnellstmöglich eine Soforthilfe bei der Bundesregierung zu erwirken. „Unseren staatlichen Versorgungsauftrag können wir nur erfüllen, wenn die wirtschaftliche Situation der Vor-Ort-Apotheken deutlich verbessert wird.“
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