„Apothekenvergütung nicht unumstritten“

BMG: Apotheken können Sparpaket verkraften

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Berlin -

Apothekerin Daniela Hänel hatte sich wie viele ihrer Kolleg:innen beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) über die Pläne beschwert, den Kassenabschlag auf 2 Euro zu erhöhen. Jetzt hat sie eine Antwort von Staatssekretär Edgar Franke (SPD) erhalten. Er rechnet den Apothekern vor, wie viel sie in der Pandemie verdient haben und dass bereits viel für die Branche getan werde. Die „befristete und mäßige“ Erhöhung des Kassenabschlags hält Franke für „vertretbar“.

Hintergrund: Im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKVFinStG) sieht das BMG vor, den Abschlag für zwei Jahre von derzeit 1,77 Euro auf 2 Euro zu erhöhen. Laut Abda bedeutet das einen Sparbeitrag von netto rund 240 Millionen Euro.

Hänel hatte in ihrer Funktion als Vorsitzende der Freien Apothekerschaft mit einem Brandbrief an das BMG geantwortet. Darin hieß es unter anderem: „Es wird hier auch wieder einmal von der Politik total ignoriert, dass die Apotheken seit fast zwei Jahrzehnten komplett von der Inflationsrate abgekoppelt wurden.“ Das Packungshonorar für die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels müsste eigentlich bei rund 13 Euro liegen.

Dank an die Apotheken

Jetzt lag am ersten Tag nach ihrem Urlaub die Antwort aus dem Ministerium auf ihrem Schreibtisch. Staatssekretär Franke bedankt sich einleitend herzlich bei den Apotheker:innen und ihren Teams dafür, dass sie „jeden Tag einen wichtigen Beitrag für die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung“ erbringen. Dazu zählten auch die von Hänel angesprochenen zusätzlich übernommenen Aufgaben mit Bezug zur Corona-Pandemie, die Notdienste und die sonstigen Beratungen zu Gesundheitsthemen. „Dafür gilt Ihnen mein herzlicher Dank.“

Die „verlässliche Rahmenbedingungen und eine angemessene Vergütung“ ist aus Sicht des BMG aber „im Großen und Ganzen auch gegeben“. Das steuerliche Betriebsergebnis einer durchschnittlichen Apotheke steige seit etlichen Jahren – im Jahr 2021 sogar um 27 Prozent und im Jahr davor um 12 Prozent. Die zusätzlichen Leistungen der Apotheken in der Corona-Pandemie hätten zwar in den Apotheken Mehrarbeit verursacht. „Dafür wurden den Apotheken aber auch finanzielle Mittel eröffnet“, so Franke und nennt die Masken-Abgabe, die Impfstofflogistik und das Impfen selbst sowie die Erstellung von Impfzertifikaten und die Vergütung für den Botendienst.

Von der steigenden Zahl an Hochpreisern profitieren die Apotheken „bei ihrem Umsatz auf Grund des ungedeckelten prozentualen Vergütungszuschlags unmittelbar“, fährt Franke fort, der anschließend an das 2hm-Gutachten erinnert: „Dass die Höhe der Apothekenvergütung nicht unumstritten ist, hat ein Gutachten des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie aufgezeigt.“ Das Gutachten habe „erhebliche Abschläge für den Festzuschlag der Apothekenvergütung“ vorgesehen. Franke weiter: „Wie Sie sicherlich wissen, war es insbesondere die Haltung des Bundesministeriums für Gesundheit, die dazu führte, dass dieser Weg nicht weiter verfolgt wurde.“

Erhöhung des Kassenabschlags vertretbar

Und dann kommt Franke noch auf die neuen „Aufgabenfelder mit entsprechendem Finanzvolumen“ zu sprechen: Grippeschutzimpfung und pharmazeutische Apothekendienstleistungen. Für Letztere stünden 150 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. „Vor dem Hintergrund dieser sich positiv auf die Apotheken auswirkender Maßnahmen halte ich die auf zwei Jahre befristete und mäßige Erhöhung des Apothekenabschlags für vertretbar.“ Die Sparmaßnahme trage zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung bei, die gleichzeitig einen wesentlichen Teil der Einnahmen der Apotheken beisteuere.

Aber ein bisschen Hoffnung macht Franke den Apotheker:innen zum Schluss noch: Der Koalitionsvertrag sehe vor, den Nacht- und Notdienstfonds zu einem Sicherstellungsfonds auszubauen und pharmazeutische Dienstleistungen besser zu honorieren. „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht alle im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen bereits in den ersten Monaten einer Legislaturperiode angegangen und umgesetzt werden können“, so Franke.

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