Blutgrätsche gegen die ABDA

BMG an EU-Kommission: Preisbindung wird gestrichen

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Berlin -

Zwei Tage vor dem Sondertreffen der ABDA-Mitgliedsorganisationen zum Apothekenstärkungsgesetz spitzt sich die politische Lage zu: Die Bundesregierung versichert der EU-Kommission in einer Stellungnahme, dass die Preisbindung im Arzneimittelgesetz (AMG) gestrichen wird. Ein Zurück ist damit so gut wie ausgeschlossen.

Bereits vor Jahren hatte die EU-Kommission wegen der Preisbindung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil sich auch ausländische Versandapotheken seit 2012 an die Preisvorschriften halten müssen. Im März wurde mit einem Mahnschreiben das formelle Verfahren eingeleitet, das zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) führen kann. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten ein Konzept zur Aufhebung der Preisbindung für ausländische Versender vorzulegen.

Obwohl die Frist noch nicht abgelaufen ist, hat die Bundesregierung ihr Antwortschreiben bereits fertig. Hier wird auf den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken verwiesen, zu dem Ressorts, Länder und Verbände bis zum 7. Mai Stellung nehmen können. „Eine Befassung des Bundeskabinetts mit einem europarechtskonformen Gesetzentwurf soll im Juni 2019 folgen.“ Nach Abschluss der Ressortabstimmung, so verspricht die Bundesregierung, werde der Entwurf „unaufgefordert“ an die EU-Kommission übermittelt.

Doch bereits jetzt gibt es den Hinweis, dass im Referentenentwurf die Aufhebung des § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG enthalten ist. Diese Vorankündigung, die kaum einen Weg zurück zulässt, kann getrost als Blutgrätsche in Richtung ABDA betrachtet werden. Im BMG versucht man gar nicht, diesen Eindruck zu zerstreuen: § 78 werde seit dem EUGH-Urteil von 2016 nicht mehr angewendet, also seit mehr als drei Jahren nicht, heißt es. „Warum einige in der Apothekerschaft so für einen Paragrafen kämpfen, der seit so vielen Jahren rechtlich keine Wirkung mehr entfaltet und auch keine mehr entfalten wird, erschließt sich uns nicht wirklich.“

Spahn will ein Rx-Boni-Verbot im Sozialgesetzbuch (SGB V) festschreiben. Der Arzneimittelrechtsexperte Dr. Elmar Mand hat aber erhebliche Zweifel, dass das Ziel mit seinem Vorschlag erreicht werden kann. Im Interview mit APOTHEKE ADHOC zeigte er die juristischen Schwachstellen im Entwurf auf. Anders als in der Begründung als Ziel formuliert, werden mit der Streichung die Preisbindung der ausländischen Versender ausdrücklich aufgehoben. „Das hat aus meiner Sicht zur Folge, dass ausländische Apotheken künftig nicht mehr an die Preisregulierung des AMG gebunden sein werden.“

Auch die ABDA hatte gehofft, noch einmal darlegen zu können, warum die Vorgabe einheitlicher Apothekenabgabepreise auch für Apotheken gelten muss, die verschreibungspflichtige Arzneimittel aus dem europäischen Ausland an Patienten in Deutschland liefern: „Die Gleichpreisigkeit verschreibungspflichtiger Arzneimittel ist ein integraler Bestandteil des geltenden Steuerungssystems der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung und deren Finanzierung. Einzelne tragende Elemente wie die Preisbindung von Arzneimitteln können nicht ohne Schaden für das System entfernt werden.“

Daher sei es gerechtfertigt, die Anwendung der Preisbindungsvorschriften für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht nur im Bereich des Sozialrechts, sondern generell auf Anbieter zu erstrecken, die aus dem europäischen Ausland Patienten in Deutschland mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln beliefern, schrieb die ABDA in einer Beratungsvorlage: „Aus diesen Gründen fordern wir, auf die Streichung der Regelung des § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG zu verzichten. Zwingende Konsequenz ist dann auch, dass sich der Gesetzgeber entgegen der bisher in der Begründung des Referentenentwurfs zu Artikel 4 Nummer 3 enthaltenen Aussage klar zur Aufrechterhaltung der Gleichpreisigkeit für verschreibungspflichtige Arzneimittel positioniert.“

Das BMG will das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren bis Januar 2020 abschließen. „Die Bundesregierung wird die Europäische Kommission über den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens informieren und steht ihr bei Bedarf für ein Gespräch zur Erläuterung des Gesetzentwurfs gerne zur Verfügung“, heißt es in dem Schreiben weiter.

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