BMG äußert sich zu Apothekenfragen Alexander Müller, 12.08.2020 12:31 Uhr
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn oder Mitarbeiter seines Hauses haben sich bereits neunmal mit Vertretern der EU-Kommission getroffen, um über das geplante Rx-Boni-Verbot und die deutsche Arzneimittelpreisbindung zu unterhalten. Ergebnisse gibt es bislang nicht, man befinde sich in einem „andauernden Austausch“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will bekanntlich das Votum der EU-Kommission zum geplanten Rx-Boni-Verbot abwarten, das mit dem Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) im Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert werden soll. Die FDP hatte gefragt, wie viele Gespräche es zwischen Vertretern der Bundesregierung und der EU-Kommission zum Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) es schon gegeben hat.
Laut BMG gab es insgesamt neun Treffen zum Thema Apotheken, dem Gesetzentwurf und dem laufenden Vertragsverletzungsverfahren. Meist war Staatssekretär Dr. Thomas Steffen in Brüssel, bei zwei Terminen im Januar und Juni war Minister Spahn selbst mit von der Partie. Ein Ergebnis gibt es aber noch nicht. Man befinde sich „in einem andauernden Austausch“ mit der EU-Kommission, heißt es auf die konkrete Frage der FDP-Fraktion nach der aktuellen Einschätzung aus Brüssel.
„Die Bundesregierung wird die Position der Europäischen Kommission sorgfältig prüfen, auch hinsichtlich eines weiteren Handlungsbedarfs.“ Die Position aus Brüssel werde in die Beratungen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens einbezogen.
Professor Dr. Andrew Ullmann, FDP-Obmann im Gesundheitsausschuss des Bundestages, überrascht vor allem, dass die Kommission und die Bundesregierung erst seit einem Jahr über das VOASG sprechen. „Was wird da verhandelt? Die reine Klärung zur Vereinbarkeit mit EU-Recht kann es nicht mehr sein, für eine juristische Prüfung und entsprechende politische Einschätzung braucht man keine neun Kaffeerunden in einem Jahr. Ich fordere die Bundesregierung auf, endlich transparent zu arbeiten und die Diskussion ins Parlament zu verlagern.“
Sollte die EU-Kommission das Rx-Boni-Verbot verwerfen, dürfte das Rx-Versandverbot als Alternative wieder Konjunktur machen. Doch auf die Frage der FDP verweist das BMG nur auf eine frühere Antwort an den CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich: Darin hatte die Regierung ihre erheblichen verfassungs- und europarechtlichen Bedenken gegen ein RxVV dargelegt. Mit anderen Worten: Entgegen einzelner Stimmen aus der Union plant das BMG nicht mit dieser Variante.
Eine andere Frage der FDP-Fraktion wurde zwischenzeitlich von der Realität überholt – die nach dem Botendienst. Die dauerhafte Vergütung ist mittlerweile im Entwurf für das Krankenhauszukunftsgesetz. Eine vorherige Evaluation zu den Effekten des Honorars hatte das BMG laut Antwort ohnehin nicht geplant. Ullmann wüsste jetzt allerdings gerne, wie Spahn auf die nunmehr vorgesehene Absenkung von 5 Euro auf 2,50 Euro gekommen ist.
Wie viele Apotheken bereits an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind, weiß man im Ministerium nicht. Stichtag sei der 30. September. Und wie das BMG über seinen Mehrheitsanteil an der Gematik Einfluss auf die Entwicklung des E-Rezepts nimmt, wird auch nicht konkret verraten. Zusammen mit den übrigen Gesellschaftern werde man „auf eine rechtskonforme und fristgerechte Umsetzung“ hinwirken. „Konkrete Maßnahmen werden situationsbedingt abgeleitet“, heißt es aus Spahns Haus.
Bei der Entwicklung des E-Rezepts durch die Gematik sollen aber die Erfahrungen aus den Modellprojekten auf jeden Fall mit einfließen. Innerhalb der Gematik und mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) wird derzeit darüber diskutiert, ob eine Verfügbarkeitsabfrage von Arzneimitteln über die App möglich sein soll.
Die FDP wollte zudem, wissen, ob die Beratung zu digitalen Gesundheitsdienstleistungen auch in Apotheken durchgeführt werden sollen. Doch solche künftig verordnungsfähigen Services sollen laut BMG unmittelbar vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. „Eine Beteiligung der Apothekerinnen und Apotheker im Abgabeprozess oder bei der Betreuung der Versicherten im Rahmen der Nutzung ist grundsätzlich nicht vorgesehen.“ Für Anwendungen, die den Medikationsprozess betreffen, bleibe die weitere Entwicklung abzuwarten, so das BMG.
FDP-Mann Ullmann ist mit den Antworten zu seiner Anfrage alles andere als zufrieden: „Es ist unfassbar, dass die Bundesregierung bei allen Fragen auf Tauchstation geht. Seit Beginn der Legislaturperiode arbeitet sie zum Thema Vor-Ort-Apotheken hinter verschlossenen Türen, ohne ein Ergebnis zu erzielen. So kann es nicht weitergehen! Es geht schließlich um die Zukunft unserer Versorgung.“