BMF: Finanzaufsicht soll „Vorteil24“ prüfen Alexander Müller, 02.07.2012 10:54 Uhr
Die Politik nimmt das Pick-up-Konzept „Vorteil24“ auf den Prüfstand. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Finanzbehörden auf das Thema angesetzt. Sie sollen überprüfen, ob der Trick mit dem Mehrwertsteuergefälle rechtmäßig ist. Zuvor hatte sich der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU), beim BMF konkret nach „Vorteil24“ erkundigt.
Bei dem Pick-up-Konzept der Apothekenkooperation Linda bestellen die Kunden ihre Arzneimittel bei der niederländischen Montanus Apotheke. Die Übergabe der Päckchen erfolgt in den deutschen Apotheken. Da die Kunden einen Logistiker mit der Abholung der Ware beauftragen, wird der geringere niederländische Mehrwertsteuersatz veranschlagt. Mit den Krankenkassen wird zu deutschen Preisen abgerechnet, die Differenz wird zwischen den Beteiligten aufgeteilt.
Auf Nachfrage von Spahn erklärt Hartmut Koschyk (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im BMF, die Vorgaben des Steuerrechts innerhalb der EU: Ab einer bestimmten Lieferschwelle wird die Steuer demnach in dem Land fällig, in dem die Versendung der Ware endet. Maßgeblich sei allerdings, dass der liefernde Unternehmer die Versendung beauftragt habe, schreibt Koschyk. Eine Lieferung liege dagegen nicht vor, wenn der Empfänger die Ware abhole oder abholen lasse.
Genau das ist der Knackpunkt bei „Vorteil24“: Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beauftragen die Kunden für eine Gebühr von 50 Cent die niederländische Firma Sequalog mit dem Transport. Umstritten ist, ob dies schon eine Umgehung der steuerrechtlichen Vorgaben darstellt. Diese Frage ist auch Gegenstand eines Verfahrens gegen die Montanus Apotheke vor den Finanzgerichten.
Das BMF will hierzu keine konkrete Aussage treffen: Ob bei den von Spahn geschilderten Fällen tatsächlich eine Abholung durch den Abnehmer vorliege, müsse einer Bewertung des Sachverhalts vorbehalten bleiben, schreibt Koschyk. Da dies nicht Sache des Ministeriums ist, hat der Staatssekretär einen entsprechenden Prüfauftrag erteilt: „Ich habe veranlasst, dass die Angelegenheit auf Fachebene mit den obersten Finanzbehörden der Länder nochmals gesondert erörtert wird“, so der Staatssekretär.
Spahn hatte zudem vorgeschlagen, dass ausländische Versandapotheken speziellen Institutionskennzeichen (IK) erhalten, damit die Krankenkassen wissen, mit wem sie es zu tun haben. Koschyk schreibt dazu, es sei Aufgabe des GKV-Spitzenverbands, die ausländischen Anbieter in das System zu integrieren. „Die jeweiligen Krankenkassen müssen dann in ihren Abrechnungsroutinen Verfahren vorsehen, die im Falle der Abrechnung durch ausländische Leistungserbringer die hierfür notwendigen Prüfroutinen durchlaufen“, schreibt Koschyk abschließend.