Hilfsmittelvertrag

BIG direkt: Alleingang mit Teststreifen

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Berlin -

Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) und die Krankenkasse BIG direkt gesund streiten um Teststreifen und Sondennahrung. Die Kasse verlangt von den Apothekern den Beitritt zu einem eigenen Vertrag, um die Versicherten weiter zu versorgen. Der AVWL verweist auf den bestehenden Arzneimittelliefervertrag, der beide Produktgruppen abdecke. Die Kasse soll sich bis morgen erklären, sonst will der Verband notfalls vor Gericht.

Die Kasse hatte den rund 2000 Apotheken in Westfalen-Lippe Anfang Januar mitgeteilt, dass nur noch Vertragspartner Blutzuckerteststreifen sowie Sonden- und Trinknahrung abrechnen dürften. Die Apotheken sollten dem gesonderten Vertrag der BIG direkt beitreten. Ansonsten könnten die Produkte nicht mehr erstattet werden.

„Das ist grob falsch und irreführend“, schreiben AVWL-Vorsitzende Dr. Klaus Michels und sein Geschäftsführer Dr. Sebastian Schwintek an die Kasse. Die Produkte seien sämtlich im Arzneimittelliefervertrag Primärkassen NRW geregelt, der auch zwischen Apotheken und der BIG direkt als Innungskrankenkasse gelte. „Der Beitritt zu einem (weiteren) Vertrag zur Abgabe dieser Produkte durch Apotheken ist daher keinesfalls erforderlich und jede Aussage, die die Versorgungsberechtigung der Apotheken in Westfalen-Lippe in diesem Bereich leugnet, eindeutig falsch“, heißt es in dem AVWL-Schreiben an BIG direkt-Chef Peter Kaetsch.

Die BIG direkt stellt sich offenbar nicht zum ersten Mal auf den Standpunkt, dass sie kein direkter Vertagspartner des AVWL ist, da sie nicht dem IKK-Landesverband in NRW angehört, sondern in Berlin. Aus Sicht des AVWL spielt das aber keine Rolle, da die auf Landesebene geschlossenen Verträge immer für alle Kassen einer Kassenart Geltung hätten.

Die Kasse soll bis Dienstag, 15 Uhr, eine vier Punkte umfassende Erklärung abgeben, dass die Abgabe weiterhin auf Grundlage des bestehenden Liefervertrags geschehen kann, Genehmigungen nicht mehr abgelehnt werden und die BIG direkt nicht mehr direkt oder über die Liste der „Direktabrechnung für Hilfsmittel“ die Apotheken ausschließt.

Der AVWL rät seinen Mitgliedern, weiterhin Blutzuckerteststreifen an Versicherte der BIG direkt abzugeben. Schwintek kann sich nicht vorstellen, dass die Kasse deshalb retaxieren wird. „Dafür gibt es überhaupt keine rechtliche Grundlage“, so der AVWK-Geschäftsführer.

Problematischer ist es bei der Sondennahrung, da diese vor Abgabe von der Kasse genehmigt werden muss. Formal könnte die Kasse retaxieren und sich auf den Standpunkt stellen, dass die Apotheke ohne Genehmigung nicht abgeben dürfe.

Der eigene Vertrag der Kasse über Diabeteshilfsmittel und Insulinpunpen wurde schon im Mai vergangenen Jahres geschlossen, der über enterale Ernährung gilt seit Juli. Doch erst seit diesem Jahr lehnt die Kasse laut Berichten von AVWL-Mitgliedern die Genehmigung in vielen Fällen ab. In dem Schreiben vom 5. Januar erklärt die Kasse, dass „ausschließlich die Vertragspartner dieser Verträge zur Versorgung berechtigt“ seien.

Wegen dieser „Richtungsentscheidung“ der Kasse sei die akute Versorgung der Versicherten im Bereich der enteralen Ernährung gefährdet, heißt es in dem Brief des AVWL. Daher werde der Verband unmittelbar nach Ablauf der gesetzten Frist gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, da die Kasse die Versorgung ihrer Versicherten nach dem Sachleistungsprinzip in Frage stelle.

Konkret könnte der AVWL eine Feststellungsklage anstrengen, dass eine vertragliche Beziehung besteht und die Produkte zu den vereinbarten Konditionen abzurechnen sind. Wie die Kasse auf die gesetzte Frist reagiert, konnte ein Sprecher noch nicht sagen. Die Justiziarin arbeite derzeit eine Stellungnahme aus.

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