Barmer

20 Euro Kopfgeld für Billig-Teststreifen

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Berlin -

Als letzte große Ersatzkasse setzt die Barmer heute neue Regeln für die Versorgung mit Blutzuckerteststreifen durch. Dazu hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit der Kasse einen Vertrag abgeschlossen. Nach Angaben der Vertragspartner entfallen damit unnötige Wartezeiten. „Diabetiker bekommen in der Apotheke ab sofort bestimmte Blutzuckermessgeräte auch ohne Einreichen eines Kostenvoranschlages. Das erspart ihnen Wartezeiten und baut unnötige Bürokratie ab“, so Dr. Mani Rafii, Vorstandsmitglied der Barmer.

DAV-Chef Fritz Becker zeigt sich mit der Vereinbarung zufrieden: „Der Vertrag mit der Barmer hat für uns Vorbildcharakter in der Versorgung von Diabetikern mit Blutzuckerteststreifen. Von der Vereinbarung profitieren alle Beteiligten. Die Apotheken sind vor Preissteigerungen durch die Hersteller geschützt und haben Planungssicherheit, während die Krankenkasse einen effizienteren Mitteleinsatz hat.“ Entscheidend sei aber der Patientennutzen. „Die gut eingestellten Patienten müssen sich keine Sorgen machen, denn sie werden wie bisher weiterversorgt“, so Becker: „Wer auf neue Teststreifen eingestellt wird, hat nun zusätzlich die Wahl, das Messgerät sofort mit den Teststreifen mitzunehmen.“

Laut Barmer haben ihre Diabetiker weiterhin Zugriff auf alle am Markt befindlichen Teststreifen. Diese werden in drei Gruppen eingeteilt. Gruppe 1 enthält die preiswertesten Teststreifen, Gruppe 2 das mittlere Preissegment und in Gruppe 3 finden sich die hochpreisigen Teststreifen. In dieser Gruppen gibt es 88 Blutzuckerteststreifen, darunter von führenden Herstellern. Der Vertrag soll dafür sorgen, dass die Umstellung von Patienten auf neue Teststreifen so reibungslos wie möglich verläuft. Zentraler Bestandteil ist dabei die umfassende Beratung durch den Apotheker, wenn der Diabetiker ein neues, gleichwertiges Messgerät mit preiswerteren Teststreifen erhält.

Kann der Apotheker einen Barmer-Diabetiker zum Umstieg auf ein günstiges Blutzuckermessgerät mit den dazugehörigen preiswerten Teststreifen überzeugen, erhält er für die Beratung 20 Euro Extra-Honorar. Eine Besonderheit gibt es noch bei der Verordnung des Blutzuckermessgeräts. Wenn es nicht mehr als 15 Euro kostet und die zugehörigen Teststreifen der besonders wirtschaftlichen Preisgruppe 1 angehören, erhält der Diabetiker das Gerät sofort in der Apotheke und benötigt vorab keine Genehmigung durch die Barmer.

Die verschieden Preisgruppen für Blutzuckerteststreifen legt der Vertrag unterschiedliche Quoten fest. Die Abgabe-Quoten von 15 Prozent in der Preisgruppe 1 und 40 Prozent in der Preisgruppe 2 sind jeweils über den Zeitraum von sechs Monaten zu erreichen. Für Preisgruppe 3 gibt es keine Quote.

Die Quotenregelungen für die Gruppen 1 und 2 gelten laut Barmer aber nicht, wenn der Arzt ein Aut-idem-Kreuz gesetzt hat, das Rezept mit einem Sonderkennzeichen (02567573) gekennzeichnet ist oder die namentlich verordneten Teststreifen nicht in Anhang I oder II aufgeführt sind. Anhang I und II des Vertrages listen die Blutzuckerteststreifen für diese Spezialpreisgruppen auf.

„Dass Apotheker bei Blutzuckerteststreifen Quoten beachten müssen, hat sich im Übrigen seit gut zehn Jahren bewährt, ohne dass es unseres Wissens große Schwierigkeiten gegeben hätte. Andere Ersatzkassen haben in ihrem Vertrag zur Versorgung von Diabetikern ebenfalls Quoten“, so ein Sprecher der Barmer.

Als Preisrichtwert für die Teststreifen legt der Vertrag 19,90 Euro netto fest. „Sollten wider Erwarten ein Hersteller den Preis deutlich anheben, würde der Richtwert von 19,90 Euro in der Lauer-Taxe entsprechend nach oben angepasst“, so die Barmer. Die Versicherten müssten also keine Aufzahlungen im Falle eines Kostenanstiegs leisten.

Das Honorar für die Apotheken ergibt sich aus der Preisspanne zwischen dem Einkaufspreis der Teststreifen und dem mit der Barmer verhandelten Abgabepreis. Dieser variiert nach Angaben eines Apothekers nach der Abgabemenge. Die Preisspannen für preiswerte Teststreifen sind in der Regel nicht schlechter als für höherpreisige Produkte.

Federführend für die anderen Ersatzkassen hatte die Techniker Krankenkasse (TK) Open-House-Verträge abgeschlossen, die teilweise bereits ab Januar laufen. Neben der TK sind daran DAK, KKH, HEK und hkk beteiligt. Die DAK startet jedoch erst zum 16. März und die hkk zum 1. April mit den Rabattverträgen. Diesem Open-House-Vertrag kann jedes interessierte Unternehmen beitreten. Dadurch soll kein Anbieter einen wirtschaftlichen Vorteil oder eine exklusive Stellung im Wettbewerb erhalten. Apotheker werden jedoch mit 50 Cent extra belohnt, wenn sie eine rabattierte 50er-Packung Teststreifen abgeben.

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