Rabattverträge

Die Teststreifenpartner der Ersatzkassen

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Berlin -

Preisgruppen gelten schon lange für Blutzuckerteststreifen, seit Januar sind nun auch bei den Ersatzkassen Rabattverträge gültig. Apotheken werden bei der Abgabe einer rabattierten 50er-Packung mit 50 Cent belohnt. Jedoch starteten die Krankenkassen nicht alle zeitgleich am Neujahrstag.

Federführend für die Ausschreibung nach dem Open-House-Modell ist die Techniker Krankenkasse (TK). Die Rabattverträge sollten ab Januar für die TK, DAK, KKH, HEK und hkk gültig sein. Die DAK startet jedoch erst zum 16. März und die hkk zum 1. April mit den Rabattverträgen. Die Barmer handelt eigene Rabattverträge aus, die im März in Kraft treten sollen. Einem Open-House-Vertrag kann jedes interessierte Unternehmen beitreten. Dadurch soll kein Anbieter einen wirtschaftlichen Vorteil oder eine exklusive Stellung im Wettbewerb erhalten. Es handelt sich lediglich um eine Zulassung von Leistungserbringern.

Die Verträge sind bis 31. Dezember 2018 befristet und gelten für folgende Produkte:

  • Abbott: Freestyle Precision Blutzucker Teststreifen o. Codieren zu 50 und 100 Stück
  • Aktivmed: Gluco Check Excellent Teststreifen zu 50 Stück
  • Berlin Chemie: Glucomen Areo Sensor Teststreifen zu 50 Stück
  • Ypsomed: Mylife Pura und Mylife Unio Blutzucker Teststreifen zu je 50 Stück
  • Johnson & Johnson: Onetouch select plus und verio Teststreifen zu je 50 Stück
  • Med Trust: Wellion Calla/ Galileo/ Luna zu je 50 Stück



Die bundesweite Kostenerstattung erfolgt nach Anlage 4 des Arzneimittelversorgungsvertrages (AVV) zwischen dem Ersatzkassenverband (VDEK) – ausgenommen der Barmer – und dem DAV. Die Anlage 4 ist für Versicherte der TK, DAK, KKH, HEK und hkk gültig und wurde durch Rabattverträge mit den einzelnen Herstellern erweitert.

Ein Teil der erlangten Wirtschaftlichkeit soll an die Apotheken abgeben werden – 50 Cent zuzüglich Umsatzsteuer sollen sie pro abgegebener rabattierter Packung à 50 Stück erhalten. Geltend machen können Apotheken den Bonus über die Sonder-PZN 09999637 „abrechnungsfähige Beschaffungskosten“. Wer einen Patienten auf ein neues Gerät umstellt, kann dem Kostenträger eine Gebühr von 20 Euro in Rechnung stellen. Der Pauschalbetrag für die Beratung und Geräteumstellung kann mit der Sonder-PZN 02567596 abgerechnet werden. Versicherte können maximal einmal alle zwei Jahre auf ein neues Blutzuckermessgerät umgestellt werden.

An die Verträge müssten sich die Apotheken nicht halten, so die TK. Nur wer die 50 Cent abrechnen will, müsse die Ausschreibung berücksichtigen. Die Software-Firmen haben die Verträge noch nicht eingepflegt, aktuell müssen Apotheken mit der entsprechenden Liste der Vertragspartner arbeiten. Pharmatechnik will die Neuerungen mit dem nächsten Preisänderungsdienst einspielen. Ob die Daten bereits am 15. Februar aktuell sind, konnte man jedoch noch nicht mit Sicherheit sagen.

Die Barmer hat zum 1. März ein eigenes Modell. Die Kasse hat keinen eigenen Rabattvertrag abgeschlossen, sondern die mit dem DAV bereits bestehende Vereinbarung neu verhandelt und modifiziert. Details waren nicht zu erfahren. „Wir sehen darin eine gute Möglichkeit, unsere Versicherten bestmöglich und zugleich wirtschaftlich mit Teststreifen zu versorgen.“ Eine Ausschreibung nach dem Open-House-Modell gab es nicht. „Wir haben mit einzelnen Herstellern keine separaten Vereinbarungen abgeschlossen. Der Vertrag zwischen Barmer und DAV beinhaltet grundsätzlich alle auf dem Markt erhältlichen Teststreifen und damit sämtliche Hersteller.“

Eine Bonifizierung wie bei der TK entfällt für die Apotheke. „Bei der Umstellung auf geeignete alternative Teststreifen kann der Apotheker unter bestimmten Voraussetzungen für die Beratung des Patienten und den Gerätetausch pauschal 20 Euro mit der Barmer abrechnen. Der 50-Cent-Bonus bei einer 50er-Packung Teststreifen entfällt insofern, da er nur Verträge nach dem Open-House-Modell betrifft“, heißt es.

Der AVV unterteilt Blutzuckerteststreifen in zwei Gruppen, die teure und unwirtschaftliche Preisgruppe A und die günstige wirtschaftliche Preisgruppe B. Vergleicht man die Nettopreise für je 102 Teststreifen, kommt bei Gruppe A auf 26,35 Euro und bei Gruppe B auf 23,45 Euro. Alle generischen Verordnungen ohne Angabe des Herstellers oder der PZN müssen automatisch mit Produkten aus Gruppe B beliefert werden.

Bei der Abgabe von Teststreifen müssen Apotheken eine Quote von 55 Prozent zugunsten der Gruppe B erfüllen. Um das Ziel zu erreichen, dürfen auch namentliche Verordnungen ausgetauscht werden. Nur das Aut-idem-Kreuz sichert die namentliche Verordnung und die Kostenübernahme der Krankenkasse bei Produkten der Preisgruppe A. Erfüllen Apotheken die Quote nicht, müssen sie mit einem Malus von 2,95 Euro pro 50/51 Stück Packung rechnen.

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