Pflegereform

Blisterapotheken wollen nicht warten Janina Rauers, 27.05.2011 16:08 Uhr

Berlin - 

Für den Aufschub der Pflegereform hat der Bundesverband klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA) kein Verständnis: „Durch Abwarten werden Probleme nicht kleiner“, sagt der stellvertretende Verbandschef Detlef Steinweg. Mit dem Pflegegesetz werden erstmals nähere Vorgaben zur Verblisterung von Arzneimitteln erwartet. Ursprünglich sollten die Änderungen Anfang 2011 in Kraft treten, nun ist April oder Juli als Starttermin im Gespräch.

Besonders ärgerlich findet Steinweg die Begründung des Aufschubs - der gesundheitspolitische Sprecher der CDU, Jens Spahn, hatte den Atomausstieg angeführt. „Das ist ein Affront gegen alle Pflegenden“, so der Apotheker.

Auch der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV) kritisiert den geänderten Zeitplan: „Der Aufschub ist zum Schaden der Patienten“, sagt der Vorsitzende Hans-Werner Holdermann. Die Blistervorgaben müssten unabhängig von der Pflegereform zügig verabschiedet werden. Die Politiker sollten dafür das Gesetzespaket am besten aufschnüren, so Holdermann.


Für Apotheken und Firmen, die verblistern, geht es vor allem um die Frage der Vergütung. Beide Verbände haben bereits Modelle entwickelt, wie eine Honorierung aussehen könnte: Der BPAV, der überwiegend Blisterzentren vertritt, fordert 57 Cent pro verblisterter Tagesmedikation, für die Apotheken ist ein Fixhonorar von 10 Cent pro Tablette und ein Aufschlag von 3 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis vorgesehen.

Beim BVKA ist der Verblisterung nur ein Teil des Honorarkonzepts. Der Verband will, dass Apotheken künftig für multimorbide Patienten das Medikationsmanagement übernehmen; die Protokolle sollen Ärzten und Patienten zur Verfügung gestellt werden. Für die Überprüfung der Medikation fordert der Verband eine monatliche Pauschale von 5 Euro pro Patient. Für die Erstaufnahme sowie für die Änderung von drei oder mehr Arzneimitteln sollen die Apotheken 40 Euro erhalten - diese Pauschale soll laut BVKA etwa zweimal pro Jahr anfallen.

Apotheken, die das Stellen oder Verblistern der Arzneimittel übernehmen, sollen zusätzlich 3,50 Euro pro Patient und Woche erhalten. Die Kosten sollen bei bei ärztlich verordnetem Verblistern die Krankenkassen, sonst die Kassen zusammen mit den Heimen beziehungsweise ambulanten Pflegediensten übernehmen. Damit die Forderungen umgesetzt werden können, müsste unter anderem die Arzneimittelpreisverordnung geändert werden.