Krankenkassen

BKK zweifelt an Rabattverträgen

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Die Bahn BKK wollte es mit ihren Rabattverträgen allen recht machen: Die Apotheken und ihre Kunden sollten bei der Auswahl des Medikaments eine möglichst uneingeschränkte Auswahl haben. Kein Hersteller sollte ausgeschlossen werden. Die Kasse hätte je nach Wirkstoff einen festen Einheitsrabatt erhalten. Doch dann blockierte die Vergabekammer die Ausschreibung. Jetzt wartet die BKK auf eine richtungsweisende Entscheidung über Mehrpartnermodelle - und stellt die Rabattverträge generell in Frage.

Die Kasse hatte sich sehr bewusst gegen ein gängiges Modell mit einem oder drei Rabattpartnern entschieden. Die Begründung hat es in sich: „Aus Sicht der Bahn BKK sollte es nicht Aufgabe der Krankenkassen sein, den Versicherten vorzugeben, welche Arzneimittel sie erhalten. Schon gar nicht, wenn sich diese Entscheidung allein an wirtschaftlichen Interessen ausrichtet“, heißt es in einer Stellungnahme der Kasse.

Mit Blick auf die Qualität der Versorgung zweifelt die Bahn BKK sogar an den Einsparungen aus den Verträgen: „Darüber hinaus ist nach unserer Auffassung keineswegs bewiesen, dass die Substitution von Arzneimitteln keine nachteiligen Auswirkungen auf die Behandlung der Patienten hat und dadurch zwangsläufig zu wirtschaftlichen Ergebnissen führt.“ Bei ihrem eigenen Modell sei es der Kasse in erster Linie um die optimale Versorgung ihrer Versicherten gegangen. Trotzdem wäre keiner der Beteiligten benachteiligt worden, so die Kasse.

Eigentlich wollte die BKK schon im Juli mit den Verträgen starten. Durch das Verfahren verzögert sich die Ausschreibung jetzt. Die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf findet erst am 23. November statt. Eine Neuauflage der Ausschreibung kommt für die Kasse derzeit aber nicht in Frage. Allerdings sei diese Entscheidung vom Ausgang anderer Verfahren zu Mehrpartnermodellen abhängig.

Zuletzt musste eine andere Kasse, die Deutsche BKK, vor der Vergabekammer eine Niederlage einstecken. Bei ihren neuen Rabattverträgen hat die Kasse jeweils drei Hersteller unter Vertrag genommen. Ein Wirkstoff aus der Ausschreibung war jedoch erfolgreich angegriffen worden. Aus Sicht der Vergabekammer verstoßen schon Ausschreibungen mit drei Partnern gegen das Vergaberecht, weil die Firmen keine Umsatzgarantien erhalten. Auch dieses Verfahren ist beim OLG Düsseldorf anhängig.

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