BKK-Vorschlag: Strukturreform des Apothekenhonorars Alexander Müller, 14.10.2022 10:21 Uhr
Um die Finanzlöcher in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu schließen, soll unter anderem der Kassenabschlag der Apotheken erhöht werden – 120 Millionen Euro jährlich soll das sparen. Die Betriebskrankenkassen würden bei der danach geplanten Strukturreform gern ein Vielfaches dieses Betrags bei den Apotheken einsammeln. Gegenüber APOTHEKE ADHOC erklärt der BKK Dachverband seine Forderungen.
Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) soll der Kassenabschlag für zwei Jahre von 1,77 auf 2 Euro erhöht werden. Damit wird jede Apotheke durchschnittlich mit einem fünfstelligen Betrag belastet. In seiner Stellungnahme zum Gesetz begrüßt der BKK Dachverband die geplante Honorarkürzung und fügt hinzu: „Allerdings wird die erneute Absenkung nach 2 Jahren zu Ausgabensteigerungen führen, die es zu kompensieren gilt.“
BMG plant Strukturreform
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des CSU-Bundestagsabgeordneten Stephan Pilsinger zur anstehenden Strukturreform geantwortet, bis zum 31. Mai 2023 eine „Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung vorzulegen, wobei insbesondere auch die Ausgabenseite der gesetzlichen Krankenversicherung betrachtet werden soll“.
Honorardeckel bei 30 Euro
Der BKK Dachverband hat schon sehr konkrete Vorstellungen, wie bei den Apotheken zusätzlich gespart werden könnte. Unter anderem wird vorgeschlagen, den Zuschlag von 3 Prozent auf einen Betrag von 30 Euro zu begrenzen. Denn der aktuell ungedeckelte Aufschlag setze „den Anreiz zur Abgabe hochpreisiger Arzneimittel – wobei teurere Arzneimittel keinen höheren Aufwand bei der Abgabe erzeugen“, so der BKK Dachverband in seiner Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium (BMG).
Auf Nachfrage führt der Kassenverband diese näher aus: Der ungedeckelte Aufschlag führe dazu, dass sich immer mehr Schwerpunktapotheken bilden, etwa in der Hämophilie-Versorgung, „die Skaleneffekte heben und überproportional zu Lasten der ‚normalen‘ vollversorgenden (Land-) Apotheken profitieren.“ Angesichts der vermehrten Neueinführung hochpreisiger Arzneimittel gewinnt eine Deckelung immer mehr an Bedeutung. Ab einem Apothekeneinkaufspreis von 1000 Euro soll das Honorar eingefroren werden.
Prüfbitte der FDP
Die FDP hatte den Vorschlag in einer Prüfbitte an das BMG aufgegriffen – die Grenze allerdings bei 45 Euro gezogen – also ab einem AEP von 1500 Euro. Allein das würde die Apotheken rund 237 Millionen Euro kosten. Der BKK Dachverband hat selbst offenbar nicht ausgerechnet, welche Einsparungen für die Kassen zu erwarten wären, sondern verweist auf Anfrage nur auf die Berichterstattung zur FDP-Prüfbitte. Nach Berechnungen von APOTHEKE ADHOC würde der niedrigere Deckel, den die BKK vorschlägt, die Apotheken sogar mit rund 305 Millionen Euro belasten – ausgehend von den im vergangenen Jahr abgegeben Packungen. Pro Apotheke würde das einen Honorarausfall von mehr als 16.500 Euro jährlich bedeuten.
Und damit wollen es die Betriebskrankenkassen keineswegs bewenden lassen, sondern zusätzlich beim Fixum sparen. Der BKK Dachverband schlägt vor, das Packungshonorar von 8,35 Euro auf 5,84 Euro zu senken. Diese Zahl übernehmen die Kassen aus jenem viel zitierten 2hm-Gutachten, das im Jahr 2017 im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) erstellt worden war.
2hm-Gutachten aus der Schublade
Obwohl das Gutachten fünf Jahre alt ist und die Berechnungen schon damals umstritten waren, bezieht sich der BKK Dachverband explizit darauf: „Laut BMWi-Gutachten ist ein Beratungszuschlag von 5,84 Euro kostendeckend. In die Berechnung fließt ein kalkulatorischer Unternehmerlohn ein. Der derzeitig überhöhte Zuschlag kompensiert die Abgabe der OTC- und Freiwahl-Arzneimittel. Dieses ist nicht Aufgabe der GKV.“
Die Kürzung des Fixums würde bei den Apotheken einen Verlust von mehr als 1,5 Milliarden Euro ausmachen. Zusammen mit der Deckelung des variablen Vergütungsanteils und weiteren vorgeschlagenen Kürzungen im Bereich parenterale Lösungen summieren sich die Sparvorschläge der BKK in der Größenordnung von 2 Milliarden Euro. Der Kassenverband verweist in seiner Antwort aber erneut auf das 2hm-Gutachten, das an anderer Stelle auch höhere Zuschläge vorgesehen hatte – etwa beim Notdiensthonorar.
BKK: Fixum auf 5,84 Euro
Der BKK Dachverband kritisiert, dass bislang nur die für die Apotheken positiven Aspekte umgesetzt wurden. „Das Gutachten bildet eine kostendeckende Vergütung ab. Einige Aspekte des Gutachtens wurden bereits zugunsten der Apotheken umgesetzt. Die BtM-Gebühren wurden erhöht und der Beratungszuschlag auf alle Arzneimittelabgaben ausgedehnt.“
Jetzt ist aus Sicht der Betriebskrankenkassen an der Zeit, bei den Apotheken zu sparen. Der Dachverband verweist auf Statistiken des Deutschen Apothekerverbands (DAV): „Nach Zahlen des DAV lag das Betriebsergebnis einer durchschnittlichen Apotheke im Jahr 2021 bei 211.000 Euro, gegenüber rund 166.000 Euro im Vorjahr.“ Die Sparvorschläge des BKK-Dachverbands würden die Apotheken durchschnittlich mit einem knapp sechsstelligen Betrag belasten.