Der Chef des BKK-Dachverbands, Franz Knieps, hält nichts davon, dass die Kassen künftig nicht mehr auf Null retaxieren dürfen, wenn die Apotheke den Rabattvertrag nicht bedient. „Damit wird an den Grundpfeilern zur wirtschaftlichen Versorgung gerüttelt“, so Knieps. Die Ampel-Fraktionen hatten in ihren Änderungsanträgen zum Engpass-Gesetz ALBVVG eine entsprechende Entschärfung der Retax-Regeln vorgesehen.
„Seit heute Vormittag ist klar, Apotheken sollen zukünftig nicht mehr in jedem Fall verpflichtet sein, Arzneimittel wirtschaftlich abzugeben“, wettert Knieps. Denn dann dürften Krankenkassen nicht mehr retaxieren, selbst wenn die Apotheke kein verfügbares Rabattarzneimittel abgegeben hat.
Der BKK-Chef kann sich durchaus vorstellen, dass die Nullretax in Einzelfällen abgeschafft wird – aber eben nicht bei den Rabattverträgen. „Ich habe Verständnis dafür, dass Apotheken nicht für bürokratische Fehler auf dem ärztlichen Rezept verantwortlich gemacht werden dürfen. Und auch die Nullretaxierung in Bagatellfällen muss unterbleiben. Aber alle Akteure des Systems, auch die Apotheken, müssen dem Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet bleiben“, so Knieps.
Der BKK-Dachverband begrüßt, dass das Thema der Arzneimittellieferengpässe im ALBVVG angegangen wird. „Wichtig ist uns dabei sowohl die erhöhte Transparenz in der Versorgungskette als auch die Verpflichtung zur Lagerhaltung für Rabattarzneimittel von sechs Monaten.“ Apotheken würden zudem bei Lieferengpässen mehr Freiheiten bei der Versorgung eingeräumt. Damit sollte aus Sicht der Betriebskrankenkassen die Versorgung der Patienten mit vorhandenen, wirtschaftlichen Medikamenten gesichert sein. „Wir setzen außerdem darauf, dass der Gesetzgeber nachsteuert, sollten die Rabattverträge nicht mehr ihr Potential für Beitragseinsparungen erfüllen “, sagt Franz Knieps.
In seiner Stellungnahme zum Gesetz hatte der BKK-Dachverband noch angebracht, dass mit der Umsetzung des E-Rezeptes viele Fälle, die nun aus formalen Fehlern moniert werden, ausgeschlossen seien. „Die korrekte Eingabe aller Felder bei der Verschreibung des E-Rezeptes durch die Ärzte wird demnach zu einer erheblichen Entlastung der Apothekerinnen und Apotheker führen.“
Gleichzeitig komme den Apotheker.innen bei der Überprüfung eines Rezeptes weiterhin eine besondere Verantwortung zu. Es sei ihre Aufgabe, Rezeptfehler zu finden und gegebenenfalls zum Schutze des Patienten zu korrigieren. „Ein falsch verschriebenes Medikament kann beim Patienten zu unerwünschten Nebenwirkungen, im schlimmsten Fall sogar zum Tod führen. So leisten Apothekerinnen und Apotheker einen wichtigen Beitrag zur Arzneimitteltherapiesicherheit.“ Außerdem habe das Bundessozialgericht die Nullretaxierung explizit für zulässig erklärt.
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