Abrechnungsprüfung

BKK bleibt bei Emmendingen Patrick Hollstein, 30.08.2024 13:12 Uhr

Das Abrechnungszentrum Emmendingen bleibt Dienstleister der BKK mkk (ehemals BKK VBU). Foto: Thomas Kunz
Berlin - 

Die BKK „Meine Krankenkasse“ (BKK mkk, ehemals BKK VBU) lässt ab 1. Januar weiter über das Abrechnungszentrum Emmendingen retaxieren. Der Eigenbetrieb des BKK Landesverbandes Süd setzte sich gegen einen zweiten Bieter durch.

Der Vertrag läuft ab 1. Januar und ist auf ein Jahr befristet, er verlängert sich aber automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt wird. Eine Verlängerung ist dreimal möglich; spätestens nach vier Jahren läuft die Vereinbarung also Ende 2028 aus.

Zuschlagskriterien waren zu 60 Prozent die Qualität, die anhand einer Bewertungsmatrix geprüft wurde, und zu 40 Prozent der Preis. So hatte es die Kasse in der Hand, unter den Bewerbern eine Auswahl zu treffen.

Die BKK mkk hatte einen „verlässlichen und kompetenten externen Dienstleister“ gesucht, der das „komplette Abrechnungsmanagement, welches die Versichertenprüfung und die pharma-fachliche Prüfung einschließlich der Preis- und Vertragsprüfung sowie die Datenlieferung und Auswertungen bis hin zur Zahlungsvorbereitung sowie die Zahlbarmachung aller Rechnungen beinhaltet“, übernehmen sollte.

Konkret sollen die von den Apotheken und ihren Rechenzentren eingehenden Rechnungen nach § 300 Sozialgesetzbuch (SGB V) in Papierform und als Datensätze sowie die Originalverordnungsblätter und -datensätze sowie Images angenommen, auf Vollständigkeit geprüft und archiviert werden. Auch die komplette Korrespondenz im Zusammenhang mit der Rechnungsprüfung soll über den Dienstleister laufen.

Über ein Portal soll die Kasse Zugriff auf die Abrechnungsdaten erhalten, außerdem soll es ein „Klärfallmanagement“ geben sowie „Recherchemöglichkeiten hinsichtlich Versicherten-, Leistungserbringer und Arztkonto“. In diesem Zusammenhang soll auch eine Auswertungs- und Filterfunktion bereitgestellt werden.

Außerdem soll der Dienstleister die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 106d SGB V prüfen. Dabei sollen die Anzahl der gelieferten Datensätze und ICD-10-Diagnosen kontrolliert werden; auffällige Abrechnungsdaten und daraus resultierende Prüfanträge sollen dann direkt an die zuständige Kassenärztliche oder Kassenzahnärztliche Vereinigung weitergeleitet werden. Daraufhin eingeleitete Verwaltungsverfahren sollen überwacht werden.

Die Kasse ging von knapp 3,5 Millionen Rezepten beziehungsweise 5,3 Millionen Datensätzen nach Anlage 3 pro Jahr sowie einem jährlichen Umsatzvolumen von 420 Millionen Euro aus. Bei den Arztpraxen könnten 4,9 Millionen Datensätze zusammenkommen, beiden Zahnarztpraxen knapp 1 Million.

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