Nachdem erste Ergebnisse bereits in den vergangenen Wochen veröffentlicht worden waren, hat das Bundeskriminalamt (BKA) mit Sitz in Wiesbaden am Mittwoch seine Studie „Arzneimittelkriminalität - ein Wachstumsmarkt?" online gestellt. Die „explorative Untersuchung" von Heike Sürmann zeichnet ein fatales Bild der Arzneimittelkriminalität - und der Risiken von Internetapotheken.
Ein besonderes Augenmerk legte die Autorin bei ihrer Recherche und Analyse auch auf den Versandhandel mit Medikamenten sowie mit der im GMG 2004 erfolgten Legalisierung in Deutschland. Ihr Schluss lässt insbesondere diejenigen, die Internetapotheken längst skeptisch gegenüberstehen, aufhorchen: Denn Sürmann rät der Politik, den Versandhandel mit Arzneimitteln zu überdenken.
Die Reaktion aus der Berliner Jägerstraße, dem Sitz der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) erfolgte prompt: Die Standesorganisation fordert Politiker auf Bundes- und Landesebene auf, die aktuellen Empfehlungen des Bundeskriminalamtes (BKA) zum Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel ernsthaft zu prüfen.
Hintergrund der Forderung ist die BKA-Empfehlung, den Handel mit verschreibungspflichtigen Arzneien über das Internet zu hinterfragen und eine Handelsbeschränkung zu prüfen. Schließlich komme die Studie zu dem Schluss, für den Bürger, der Arzneimittel über das Internet bestellen will, bestehe kaum eine Möglichkeit festzustellen, „ob er sich tatsächlich an einen legalen Anbieter wendet“. Das BKA bemängele, dass eine umfassende Kontrolle wegen der „schnellen technischen Generierung neuer Homepages und der enormen Anzahl von illegalen Internetangeboten nicht möglich ist“.
ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf warnt: „Der Versandhandel mit Arzneimitteln untergräbt die Sicherheitsmechanismen der Apothekenpflicht." Zudem schaffe beispielsweise eine Kooperation von Versandhändlern und Drogerien eine Beliebigkeit von Arzneimittelübergabestellen, die „niemand wollen und die man schon gar nicht kontrollieren kann“. „Die Politik muss jetzt klarstellen, dass auch beim Versandhandel mit Medikamenten der Gesundheits- und Verbraucherschutz oberste Priorität hat“, so Wolf. „Der Gesetzgeber muss sich zur Korrektur dieses Misstands aufraffen und diese schnellstmöglich umsetzen.“
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