Fälschern von Corona-Tests, Genesenen- oder Impfnachweisen sollen nach den Plänen der Ampel-Parteien im schlimmsten Fall bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen. Das sieht ein Entwurf für das künftige Corona-Regelwerk vor, das am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll. Über den Entwurf wurde am Dienstagabend im Hauptausschuss des Bundestags beraten.
Demnach soll die Herstellung und auch die wissentliche Nutzung nicht nur gefälschter Impfnachweise künftig strafbewehrt sein. Mit der Regelung werde die Strafbarkeit für den Fall klargestellt, dass eine „nicht berechtigte Person“ einen Test ausstellt, heißt es. Auch der wissentliche Gebrauch eines falschen Testnachweises „mit dem Zweck der Täuschung“ sei strafbewehrt.
In besonders schweren Fällen des „unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen“, wenn „der Täter gewerbsmäßig oder als
Mitglied einer Bande“ handelt, soll eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren möglich sein.
In Apotheken werden seit Wochen immer wieder gefälschte gelbe Impfhefte vorgelegt, um ein digitales Impfzertifikat zu erhalten. Ist dieses ausgestellt, können die persönlichen Daten im Nachhinein nicht mehr rückverfolgt werden. Einzelne Apotheken haben wegen der Nicht-Strafbarkeit der Delikte davon abgesehen, die vorgelegten Fälschungen bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.
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