Mitten in der Corona-Pandemie haben viele Ärzt:innen andere Sorgen, als bei jedem Rezept auf die geforderten Dosierangaben zu achten. Immer noch kommt es vor, dass weder die konkrete Angabe vorhanden ist noch der Hinweis „Dj“. Die Ersatzkassen haben jetzt die Friedenspflicht bis Ende September verlängert.
Seit November letzten Jahres gehören Dosierhinweise zu den Pflichtangaben auf dem Rezept. Fehlen die Angaben oder der Hinweis „DJ“ (Dosierungsanweisung vorhanden: ja“), können die Kassen die Rezepte retaxieren. Eine Friedenspflicht war zunächst bis Ende des Jahres vereinbart und später bis Ende März verlängert worden.
Da es immer noch täglich vorkommt, dass Ärzte die Dosierung nicht dokumentieren, steigt die Belastung für die Apotheken. Sie müssen Rücksprache halten und den fehlenden Hinweis ergänzen. Schon für die Rezeptkontrolle bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand. Um Apotheker:innen mehr Sicherheit zu geben und vor groben Retaxierungen zu schützen, müsste die Friendenspflicht verlängert werden.
Der GKV-Spitzenverband hat den Kassen empfohlen, auch im zweiten Quartal von Retaxationen in diesem Zusammenhang abzusehen. Tatsächlich hat die AOK Nordost bereits versichert, dass bis 30. Juni bei fehlender Dosierung keine Beanstandung vorgenommen wird, um Versicherte und Apotheken nicht zusätzlich zu belasten. Der Ersatzkassenverband Vdek hat dem Deutschen Apothekerverband (DAV) mitgeteilt, dass sogar bis Ende September keine Retaxationen erfolgen, sofern die Dosierangaben fehlen oder falsch sind. Bei Barmer, DAK, TK, HEK, HKK und KKH sind die Apotheken also vorerst abgesichert.
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