Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Fremdbesitzverbot wird erst morgen verkündet. „Bild.de“ wollte allerdings schon am Samstag wissen, dass „sich die Richter entgegen sonstiger Gewohnheit diesmal ohnehin nicht nach dem Votum des Generalanwalts gerichtet“ haben. So zu lesen auf der Internetseite des Boulevardblatts, zwischen „Sascha H.: Ich wurde zweimal vom Zug überrollt“ und „Naddel I trifft auf Naddel II - Zicken-Zoff!“.
Wie „Bild.de“ zu der Einschätzung kommt, wird nicht verraten. Dafür wird scharf geschossen: „Skandal am Europäischen Gerichtshof (EuGh). Wenn in Brüssel am Dienstag über die Niederlassungsfreiheit deutscher Apotheken entschieden wird, sitzt die Lobby mit am Tisch. Grund: Der französische Generalanwalt Yves Bot hat trotz persönlicher Befangenheit den Schlussantrag formuliert.“ So einfach geht das.
Immerhin: Verheimlicht habe Bot nicht, dass Frau und Tochter Apothekerin seien. Das stehe in der Vita. „Doch der EuGH hatte bei der Berufung Bots zum Generalanwalt für den Apotheken-Fall diesen Eintrag übersehen.“ Ah ja.
Obwohl „Bild“ schon weiß, wie es ausgeht, steht laut Beitrag noch nicht fest, „ob der EuGH sein Urteil jetzt wirklich Dienstag fällen kann“. Zumal die Richter ja nicht ihrer „Gewohnheit“ folgen werden, das Votum des Generalanwalts zu übernehmen.
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