Das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wollen bundesweit eine sogenannte „Nationale Reserve Gesundheit“ aufbauen. Als Lehre aus der Coronapandemie sollen dort wichtige Gesundheitsgüter lagern. Dabei scheint auch eine Verpflichtung von Apotheken zu diesem Zweck auf dem Tisch zu liegen.
Die Bundesregierung will im ganzen Land Depots mit überlebenswichtigen Gütern aufbauen, um im Falle einer neuen Pandemie schnell gerüstet zu sein und vor allem zu Pandemiebeginn unabhängig möglicherweise abreißenden Lieferketten zu sein. Als erstes soll die sogenannte „Nationale Reserve Gesundheit“ eingerichtet werden: Verteilt auf 19 Depots im gesamten Bundesgebiet sollen dort wichtige Gesundheitsgüter, vor allem Medikamente eingelagert werden.
Für die Überprüfung und den Austausch abgelaufener Produkte soll das Technische Hilfwerk zuständig sein. So sieht es der Plan von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aus, den die beiden einer Meldung der Bild-Zeitung zufolge am 14. Juli durchs Kabinett bringen wollen.
Doch bei den 19 Depots soll es nicht bleiben: Der Meldung zufolge sollen Apotheken, Arzneimittelhersteller und Krankenhäuser ebenfalls verpflichtet werden, bestimmte versorgungskritische Arzneimittel und weitere Gesundheitsprodukte am Lager zu halten. Wie genau diese Verpflichtung aussehen könnte – also welche Produkte in welcher Menge vorgehalten werden sollen und ob die verpflichtende Lagerhaltung honoriert wird – erklärt das BMI allerdings nicht. „Die Beratungen der Bundesregierung zu diesem Thema sind noch nicht abgeschlossen“, so ein Sprecher auf Anfrage. „Ich bitte Sie daher um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen zu den gestellten Fragen gegenwärtig keine Auskunft erteilen kann.“
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