Rx-Boni

Kammern bleiben bei Nulltoleranz

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Berlin -

Die Apothekerkammern würden Rx-Boni gerne komplett verbieten. Aus ihrer Sicht kann jeder Verstoß gegen die Preisvorschriften berufsrechtlich verfolgt werden. In dieser Haltung fühlt sich Klaus Laskowski, Justiziar der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK), auch nach der neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt. Trotzdem ist aus seiner Sicht jetzt der Gesetzgeber gefragt.

Der BGH hat sich in zwei aktuellen Fällen präzisiert: Rx-Boni von bis zu drei Euro pro Rezept sind erlaubt. Bei der Spürbarkeitsgrenze sei der Rabatt pro Arzneimittel entscheidend, so die Karlsruher Richter.

„Diese Entscheidung ist nicht gewünscht, aber wie erwartet“, kommentiert Laskowski das Urteil. Wichtiger für ihn sei aber, was der Vorsitzende Richter Professor Dr. Joachim Bornkamm in der mündlichen Verhandlung noch über die Spürbarkeitsgrenze gesagt hatte: „Er hat klargestellt, dass die Bagatellschwelle rein wettbewerbsrechtlich zu sehen ist“, so Laskowski.

Schon 2010 habe Bornkamm betont, dass jeder Rezeptbonus einen Verstoß gegen die Preisbindung darstelle. Dass die Berufs- und Verwaltungsgerichte in vielen Fällen auch geringwertige Boni verboten hätten, sei daher auch für den BGH kein Widerspruch, so Laskowski.

Jetzt hofft der Kammerjustiziar auf die Politik. Die ABDA hat in ihrer Stellungnahme zur AMG-Novelle gefordert, Rx-Boni generell zu verbieten. „Mal sehen, ob der Gesetzgeber diese Steilvorlage jetzt aufnimmt und nachbessert“, so Laskowski. Aus seiner Sicht wäre das die logische Konsequenz aus der jüngsten Gesetzesänderung, wonach sich auch ausländische Versandapotheken an die Preisvorschriften halten müssen.

Denn ansonsten könnten die Holland-Versender unter der Spürbarkeitsschwelle abtauchen, da die deutschen Aufsichtsbehörden keinen Zugriff haben. „Das würde den gesetzgeberischen Willen konterkarieren. Und die Politik will eben keine Ungleichbehandlung“, so Laskowski.

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