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BGH prüft Apotheken-Boni auf Rezept

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Apotheken-Boni auf rezeptpflichtige Arzneimittel werden im Frühjahr den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen. Die mündliche Verhandlung findet nach Informationen von APOTHEKE ADHOC am 15. April statt. Der BGH hat insgesamt sechs Verfahren gebündelt. Damit steht endlich eine höchstrichterliche Klärung an, ob Apotheken beim Verkauf rezeptpflichtiger Arzneimittel Boni gewähren dürfen oder nicht.

Der BGH hat je zwei Revisionsverfahren der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Frankfurt sowie je eine Entscheidung des OLG Bamberg und des Kammergerichts Berlin zusammengelegt. Die Mehrheit dieser Gerichte hatte die Boni-Gewährung mit Bezug auf das Arzneimittelgesetz (AMG), das Heilmittelwerbegesetz (HWG) oder die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) verboten.

Der BGH entscheidet in vielen Fällen noch am gleichen Tag, die Begründung folgt dann meist einige Monate später. Das höchstrichterliche Urteil dürfte auch für ausländische Versandapotheken von Bedeutung sein. Die BGH-Entscheidung ist Beobachtern zufolge auch richtungsweisend für die vorgelagerte Frage, ob sich Vitalsana, DocMorris & Co an die Arzneimittelpreisverordnung halten müssen.

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