Der Bundesgerichtshof (BGH) wollte am Morgen eigentlich seine Urteile zu Rx-Boni verkünden. Doch die Karlsruher Richter haben sich wieder vertagt: Neuer Verkündungstermin ist der 26. Februar. Die Verschiebung wird vom Gericht nicht näher begründet.
Der BGH hatte mehrere Verfahren zu Rx-Boni zusammengefasst. Es geht um die Frage, ob sich auch ausländische Versandapotheken an die deutschen Preisvorschriften halten müssen. Die Karlsruher Richter sehen das so und haben sich ihre Haltung bereits vom Gemeinsamen Senat der obersten Bundesgerichte bestätigen lassen.
In einem Fall geht es um die Kooperation des Versandhändlers Otto mit der Versandapotheke DocMorris. Beklagt war zudem das Pick-up-Konzept „Vorteil24“. Bei drei weiteren Verfahren um die Rx-Boni der Europa Apotheek Venlo (EAV) ist nur noch die Kostenfrage zu klären, weil die Fälle in der Sache für erledigt erklärt wurden.
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