Bundesverwaltungsgericht

BfArM lehnt Sterbehilfe-Anträge ab

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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat seit Juni mehrere Anträge von Menschen abgelehnt, die Sterbehilfe-Medikamente erwerben wollten. Das berichtet der Berliner Tagesspiegel unter Berufung auf die Behörde.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte zwar den Staat im März 2017 verpflichtet, unheilbar Kranken in Ausnahmefällen Medikamente zur Sterbehilfe zu bewilligen. Laut Gericht hätten diese Menschen gemäß Grundgesetz das Recht zu entscheiden, wie und wann sie aus dem Leben scheiden wollen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bat jedoch das Bundesinstitut im Juni 2018, solche Anträge abzulehnen. Es könne nicht Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungen durch behördliche Erlaubnisse zu unterstützen, heißt es in dem Schreiben des Gesundheitsministeriums.

Der Tagesspiegel berichtet unter Berufung auf BfArM-Angaben, dass derzeit 109 Anträge vorlägen. In 21 Fällen seien die Patienten bereits verstorben.

 

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