BfArM

Keine Coffeeshops für Berlin-Kreuzberg

, , Uhr aktualisiert am 05.10.2015 16:42 Uhr
Berlin -

Der Berliner Bezirk Kreuzberg-Friedrichshain hatte die Abgabe von Cannabis an kontrollierten Verkaufspunkten beantragt. Diesen Antrag hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun als unbegründet abgelehnt. Damit bleibt die Droge bis auf wenige Ausnahmefälle verboten.

Weiche Drogen wie Haschisch und Marihuana dürfen im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nicht kontrolliert verkauft werden. Das BfArM habe den Antrag des Bezirksamtes abgelehnt, teilte Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) mit. Der Alternativbezirk wollte mit der Legalisierung auch den ausufernden kriminellen Drogenhandel entlang der Partymeilen eindämmen.

Eine kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken ist demnach mit dem Schutzzweck des Betäubungsmittelgesetz (BtMG) nicht vereinbar. Das Gesetz in der geltenden Form diene der medizinischen Versorgung, der Unterbindung von Betäubungsmittelmissbrauch oder -abhängigkeit. Deshalb sei der Antrag unbegründet, hieß es in dem Bescheid.

Darüber hinaus sei der Antrag ohnehin unzulässig, da das Bezirksamt als eine Art Trägerin eine Ausnahmeerlaubnis zum Cannabisverkauf beantragt habe. Doch das „BtMG sieht die Erteilung einer generellen/abstrakten Erlaubnis für einen Träger nicht vor“, so das BfArM. Jeder einzelne vorgesehene Teilnehmer am Betäubungsmittelverkehr müsse die Erlaubnis beantragen.

Herrmann zeigte sich enttäuscht darüber, dass das Bundesamt auf die Hauptargumentation des Bezirks, Jugendliche und andere Konsumenten durch den kontrollierten Verkauf sauberer Drogen besser zu schützen, nicht eingegangen sei.

Der Bezirk wollte in vier Verkaufsstellen die Cannabis-Produkte an erwachsene und registrierte Konsumenten verkaufen: Maximal zehn Gramm Cannabis in Ein-Gramm-Tüten pro Einkauf und höchstens 60 Gramm im Monat. Nur wenn der Staat den Verkauf kontrolliere, könne er den illegalen Handel eindämmen und damit auch Jugendliche besser schützen, sagte Herrmann. „Die aus unserer Sicht schlüssige Argumentation zum Jugendschutz hat das Bundesamt umschifft.“

Der Bezirk prüfe nun sehr genau, ob er innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlege, kündigte Herrmann an.

Die Berliner CDU-Fraktion und Innensenator Frank Henkel (CDU) sahen sich in ihrer Ablehnung des Kreuzberger Modellprojekts gestärkt. „Der Staat darf nicht zum Dealer werden“, erklärte Henkel. Die Grünen des Bezirks erklärten, mit ihrer Entscheidung verschließe die Behörde die Augen vor der Realität. „Wer davon ausgeht, dass Verbote den Konsum verhindern, ist schlicht naiv.“

Als Absatzort für den kontrollierten Cannabis-Verkauf wären auch Apotheken infrage gekommen, hieß es im Juni aus dem Bezirksamt. Apotheker und Grünen-Politiker Tibor Harrach wurde im Bericht als Betäubungsmittelverantwortlicher des Bezirks vorgeschlagen. Auf dem Deutschen Apothekertag hatten sich die Delegierten auf eine mögliche Abgabe von Cannabis in Apotheken vorbereitet. Sie hatten sich dafür ausgesprochen, dass medizinisch verwendetes Cannabis die notwendige pharmazeutische Qualität haben muss.

Cannabis solle als Arzneimittel zudem verschreibungspflichtig sein und damit nur in Apotheken abgegeben werden. Nur auf diese Weise könne die Information und Beratung sichergestellt werden. Schließlich forderten die Apotheker, dass ärztlich verordnetes Cannabis in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen wird.

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