Beweislastumkehr bei Therapiefehler dpa, 22.03.2011 17:41 Uhr
Patienten sollen künftig nach Behandlungsfehlern schneller und leichter entschädigt werden. Das steht in einem Eckpunktepapier zum geplanten Gesetz zur Stärkung der Patientenrechte, das der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU) nun vorgelegt hat.
So sollen unter anderem die Kranken- und Pflegekassen ihre Versicherten bei Schadenersatzansprüchen nach Behandlungsfehlern unterstützen. Bisher war dies nur eine Kann-Bestimmung. Schlichtungs- und Gerichtsverfahren sollen beschleunigt werden. Bei groben Fehlern ist eine Beweislastumkehr geplant: Dann müsste der Arzt beweisen, dass ein Fehler den Schaden nicht verursacht hat.
Ein vor Wochen von Zöller ins Gespräch gebrachter Entschädigungsfonds ist dagegen wieder vom Tisch. Die Finanzierung war umstritten. Widerstand gegen das vom Bundesgesundheits- und -justizministerium erarbeitete Grundlagenpapier erwartet Zöller weder von Ärztevertretern noch von den Krankenkassen. Schätzungen zufolge wird jährlich eine Million Patienten Opfer ärztlicher Behandlungsfehler.