Abrechnungsbetrug

Apotheker müssen 647.000 Euro an KKH zahlen

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Berlin -

Alljährlich berichtet die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) über die Erfolge ihrer internen Ermittlungseinheit gegen Abrechnungsbetrug. Dabei werden immer wieder Missstände im Gesundheitswesen angeprangert. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Schadenersatzforderungen der Kasse auf 1,6 Millionen Euro – der größte Teil entfiel auf Apotheker.

Über alle Leistungsgruppen hinweg gab es 2012 knapp 630 neue Delikte, sodass die Ermittler der Kasse derzeit insgesamt rund 1400 Betrugsfälle bearbeiten. In 219 Fällen ermittelte die KKH gegen Krankengymnasten und Physiotherapeuten – etwa weil ein Rehazentrum die Ärzte mit 10 Prozent des Umsatzes für Verordnungen bezahlte. An zweiter Stelle lagen ambulante Pflegedienste (84 Fälle), es folgten Ermittlungen bei zahnärztlichen (50) und ärztlichen Leistungen (43).

Bei der Zahl der Fälle liegen die Apotheker mit 41 mutmaßlichen Straftaten auf Platz 5. So werde beispielsweise ein Apotheker in Schleswig-Holstein verdächtigt, Verordnungen ergänzt und dann abgerechnet zu haben, so ein KKH-Sprecher. Zwei anderen Apothekern werde vorgeworfen, bei hochpreisigen Arzneimitteln die Verordnungsmenge erhöht zu haben.

Insgesamt belaufen sich die 2012 der Kasse zugesprochenen Forderungen gegenüber Apothekern auf 647.000 Euro. Diese Summe beziehe sich nicht auf die neuen Fälle, sondern auf Straftaten aus den vergangenen Jahren, erklärt der Kassensprecher. 2010 habe es mit knapp 350 neuen Fällen besonders viele Ermittlungen gegen Apotheken gegeben. Üblicherweise untersuche man um die 60 Fälle.

Dies lasse jedoch keine Rückschlüsse auf die begangenen Straftaten zu, betont der KKH-Sprecher. „Wenn wir doppelt so viele Ermittler hätten, hätten wir sicher auch doppelt so viele Fälle.“ Derzeit sind zehn Fahnder für die KKH tätig. Die Verdachtsmomente stützen sich zum größten Teil auf Hinweise und EDV-gestützte Prüfsysteme, die Unregelmäßigkeiten feststellten. Die anonymen Hinweise kämen oft von Angestellten, Kollegen oder ehemaligen Mitarbeitern.

Bei der Höhe der Forderungen liegen die ambulanten Pflegedienste mit 558.000 Euro auf Platz 2 hinter den Apothekern. Es folgen Sanitätshäuser (106.000 Euro), Physiotherapen (65.000 Euro) und Hörgeräteakustiker (54.000 Euro). Gegenüber Ärzten bestehen Forderungen in Höhe von 21.000 Euro.

Sämtliche Ermittlungen gegen Ärzte in Bezug auf Bestechung und Bestechlichkeit liegen der KKH zufolge seit dem entsprechenden BGH-Urteil auf Eis. KKH-Chef Ingo Kailuweit forderte strafrechtliche Grundlagen. Dazu sollten Bußgelder oder Vertragsverbote mit der geschädigten Krankenkasse gehören.

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