Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will weniger Tests und niedrigere Honorare. Gleichzeitig will er die Infrastruktur aufrechterhalten. Wie das gehen soll, verrät die Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor Covid-19 (Covid-19-SchG).
Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) soll demnach ein neuer § 23 aufgenommen werden, mit dem „nationale Programme zur Prävention übertragbarer Krankheiten“ geregelt werden. Es geht also nicht nur um Corona: Bei Auftreten einer „übertragbaren Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen“, bei der mit einer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist, soll das BMG per Verordnung reagieren können, wobei Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist.
Konkret sollen der Bevölkerung zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten, die die öffentliche Gesundheit bedrohen, verschiedene Leistungen „unentgeltlich oder gegen Gebühr“ angeboten werden:
In der Pflicht sind Bund und Länder; in der Verordnung soll aber auch „die Einrichtung oder Vorhaltung einer grundlegenden Infrastruktur“ vorgesehen werden. Wörtlich heißt es: „Es kann die Einrichtung einer grundlegenden Infrastruktur [...] vorgesehen werden, insbesondere die Einrichtung oder Vorhaltung einer Infrastruktur für den Betrieb von Impf- und Testzentren.“
Sind die Ressourcen beschränkt, kann per Verordnung eine Priorisierung etwa nach Alter, Gesundheitszustand, behinderungs-, tätigkeits- oder aufenthaltsbedingtem Expositionsrisiko oder Systemrelevanz in zentralen staatlichen Funktionen und Kritischen Infrastrukturen festgelegt werden.
Geregelt werden sollen außerdem:
APOTHEKE ADHOC Debatte