Betäubungsmittel

CDU-Abgeordneter fordert Cannabis-Freigabe APOTHEKE ADHOC/dpa, 13.05.2015 14:58 Uhr

Berlin - 

Erstmals kommt aus den Reihen der CDU der Ruf nach einer Cannabis-Legalisierung: Der wirtschaftspolitische Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag,

Dr. Joachim Pfeiffer, sprach sich gemeinsam mit dem Grünen-Abgeordneten Dieter Janecek in einem Positionspapier für einen regulierten Markt für Cannabis

als Genussmittel aus. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) widerspricht.

Laut den beiden Abgeordneten führt das Verbot dazu, dass in Deutschland ein großer, sehr aktiver und mit der organisierten Kriminalität engstens verflochtener Schwarzmarkt für illegale Drogen herrscht. „Man kann Schwarzmarkt nicht verbieten“, heißt es in der Stellungnahme. Zwischen ein und zwei Milliarden Euro würden jährlich für die Strafverfolgung von Konsumenten ausgegeben, während die eigentlichen Täter unbehelligt blieben.

Ein staatlich regulierter Markt für Cannabis könnte das „Stellvertreterverbot“ gegen die Nachfrage aufheben und dem Schwarzmarkt den Boden entziehen. „Aufklärung ist gemeinhin effektiver als Repression“, schreiben die Abgeordneten. Auch selbstanbauende Schmerzpatienten wollen sie so aus der Schusslinie der Strafverfolgung holen. Daneben ließen sich Steuereinnahmen von möglicherweise bis zu zwei Milliarden Euro im Jahr generieren.

Gröhe stellt sich gegen den Vorstoß und spricht sich weiter strikt gegen die Freigabe aus. Er könne auch keine Tendenz innerhalb der Union insgesamt feststellen, „einer Freigabe von Cannabis das Wort zu reden“, sagte Gröhe. Eine Verharmlosung der gesundheitlichen Folgen des Rauschmittels könne er nicht akzeptieren. Auch zusätzliche Haushaltseinnahmen könnten kein Argument sein.

Die Grünen fordern seit geraumer Zeit eine weitreichende Legalisierung. Die Oppositionspartei hat einen Gesetzentwurf zur Freigabe eingebracht. Demnach soll bei Erwachsenen Erwerb und Besitz von 30 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf oder Anbau und Abernten von drei Cannabispflanzen erlaubt werden. Unter 18 Jahren sollen Erwerb und Besitz „vollständig untersagt“ sein.

In der Medizin wird Cannabis derzeit erprobt: Zwei aktuelle klinische Studien belegen etwa die Wirkung in der Krebstherapie und gegen epileptische Anfälle. In der Schmerztherapie kommen Extrakte und Blüten bereits zum Einsatz – allerdings nur unter strengen Auflagen und selten. Vergangene Woche hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, Schmerz- und Palliativpatienten einen einfacheren Zugang zu medizinischem Cannabis zu ermöglichen.

Laut Beschluss sollen Betäubungsmittelgesetz und -verschreibungsverordnung dahingehend geändert werden, dass Cannabis-Extrakt und Cannabis-Blüten als verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel für die Regelversorgung von Schmerz- und Palliativpatienten zur Verfügung gestellt werden. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), hatte zuletzt gefordert, dass Kassen Cannabis für Schwerkranke erstatten. Darin sei sie sich mit Gröhe einig, so Mortler.

Aus Sicht der Bundesapothekerkammer (BAK) soll Cannabis ebenso streng behandelt werden wie andere Arzneimittel. Das gelte für die Verwendung der getrockneten Pflanzenteile ebenso wie für Zubereitungen aus Cannabis. „Alle Arzneimittel gehören in die Hände des Apothekers“, erklärte BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer schon im April.